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e) das Zusammenarbeiten von Praxis und Theorie durch
Förderung von Beratungs- und Buchführungsstellen,
Kongressen, Vorträgen, Studienreisen u. dgl.
Die Vereinigung ß will der „falschen Ansicht der städtischen
Bevölkerung, daß der Faktor Natur dem Landwirt die Erzeug
nisse nahezu kosten- und mühelos in den Schoß werfe, und daß
nur eine ganz unberechtigte Begehrlichkeit der Landwirte die Ver
billigung der Lebensmittel zu verhindern strebe; die deutsche Land
wirtschaft müsse in genügender Menge entweder Brot, Fleisch und
Milch in bester Qualität und zu billigen Preisen liefern oder sie
dürfe nicht sein", entgegentreten und die Vorwürfe swie sie nament
lich von Professor Delbrück st und in jüngster Zeit von dem
Reichstagsabgeordneten Gotheinst dem Großgrundbesitz gemacht
werden), daß der Landwirt ein „Steuerdrückeberger" sei bezw.
daß das tatsächlich bestehende steuerpflichtige Einkommen des
Landwirts nicht wirksam erfaßt werde, zurückweisen.
„Diese falsche Ansicht läßt sich nicht durch Worte beseitigen,
nur der genaue Nachweis der wirklichen Erträge der Landwirt
schaft kann ihre Gegner davon überzeugen, daß die Landwirtschaft
mit geringerem Nutzen und gleich großem Risiko arbeitet als Handel
und Industrie.
Dieser Nachweis ist aber nur aus Grund einer gesetzlich an
erkannten Buchführung möglich. Mehr als bisher muß daher
die deutsche Landwirtschaft den Rechenstift zur Hand nehmen und
alle Vorgänge in dem landwirtschaftlichen Betriebe zahlenmäßig
zur Darstellung bringen.
Die Vereinigung sieht ihre Aufgabe vor allem darin, zu
zeigen, daß das Resultat der Buchführung in der Lage ist, der
Landwirtschaft die Anerkennung ihrer Leistungen zu verschaffen.
Von der Regierung aber, als über den Parteien stehend,
müssen wir verlangen, daß sie einer geordneten Buchführung des
-andwirts die gleiche gesetzliche Behandlung zuteil werden läßt,
mre sie die Buchführung der Kaufmannes und des Fabrikanten
bereits genießt."
Nach der gefaßten Resolution wird der Anschein erweckt, als
ob dre Steuerbehörde „einer geordneten Buchführung des Land
wirts" keinen Glauben beimißt, den Kaufmann also bevorzugt.
Wenn dies der Fall wäre, bestände damit gewiß eine Ungerechtig
keit. Die Steuerbehörde verneint aber bisher die Anwendung
h vgl. Resolution, angenommen in der 1. Hauptversammlung in Berlin am
18. 2. 1913.
2 ) vgl. Referat über den Ausgangspunkt und die Entwicklung unserer bis
herigen Bestrebungen, erstattet von Prof. Dr. Howard-Leipzig in der 2. Ausschuß
sitzung zu Berlin am 26. 4. 1913, S. 5.