Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

23 
Die Arbeitsaktie. 
Ich komme damit zur Arbeitsaktie, der greifbaren Ausdrucks 
form der neuen Wirtschaft und dem Symbol des anerkannten 
Arbeitswertes. Die Arbeitsaktie hat nichts zu tun mit den teil 
weise in der Wirtschaft vorkommenden Arbeiter- oder Kleinaktien, 
die am stärksten von Dr. Hugenberg befürwortet werden. Die 
Arbeitsaktie hat keine kapitalistische Grundlage, sie wird fundiert 
durch die Arbeit selbst und deren Wert und steht und fällt mit 
der Leistung. Die Arbeitsaktie ist der Beteiligungsschein des 
arbeitenden Menschen am Mitbesitz des Betriebes, der sich aus 
Kapital und Arbeit zusammensetzt, sie ist der Berechtigungs 
schein für Mitverantwortlichkeit, aber auch für Mit 
anteil am Ertrage. Jeder Arbeitnehmer in dem Betriebe erhält 
eine Arbeitsaktie, die auf den normalen Lohn- oder Gehaltsbetrag 
eines Jahres lautet und deren Höhe in jedem Augenblick der bis 
her in den Betrieb eingelegten Arbeit entspricht. Jeder Entgelt, 
der für Arbeitsleistung dem arbeitenden Menschen gezahlt wird, 
wird auf Arbeitsaktie verbucht, so daß am Schlüsse des Betriebs 
jahres, als das am besten das Kalenderjahr zu nehmen ist, die 
Arbeitsaktie den Wert der in dem Jahre geleisteten Arbeit repräsen 
tiert. Schuldlos entgangener Arbeitsverdienst, und das wäre nur 
infolge von Krankheit, könnte in gewissen Grenzen, die höchstens 
6 Wochen betragen dürfte, auf die Arbeitsaktie wie normal aus 
gezahlter Lohn verbucht werden. Dagegen dürfte in keinem Fall 
der Lohnausfall infolge von Streik oder sonstiger Nicht- oder 
Minderarbeit bei der Arbeitsaktie irgendwie berücksichtigt werden. 
Abgesehen von dem Kapitalzins, der der kapitalistischen Aktie 
die notwendige Existenzgrundlage sichert, ist die Arbeitsaktie der 
kapitalistischen vollkommen gleichberechtigt. Das gilt nicht nur 
für die Verteilung des Reinertrages, sondern auch für die sonstigen 
Rechte, die bisher die kapitalistische Aktie oder der ihre Rechte 
vertretende Unternehmer für sich allein beanspruchte. Das gilt in 
erster Linie für die Mitwirkung und Mitbestimmung im Pro 
duktionsprozeß, die durch das Betriebsrätegesetz unorganisch 
und ohne Interessengemeinschaft zwischen Unternehmer und Ar 
beiter in der Volkswirtschaft übertragen sind. 
Die Gewinnbeteiligung der Arbeitsaktie darf in materieller 
Hinsicht nicht überschätzt werden. Es werden namentlich zu An 
fang nur kleine Beträge für den Einzelnen herauskommen. Aber 
auch die Auflösung großer Summen auf kleine Beträge bildet volks
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.