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mus unterschieden. Diese Terminologie hat sich heute schon ein-
gebürgert%,
Man kann num die einzelnen Wirtschaftsbereiche, für die man
eine „Wirtschaftspsychologie‘“ herausarbeitet, auch noch weiter geo-
graphisch abgrenzen und die Eigenheit der: wirtschaftlichen
Wirkungszusammenhänge etwa in den Volkswirtschaften der einzel-
nen Länder, in einem Lande alter Kultur und in einem Kolonial-
lande, in einem kleinen und in einem großen Lande usw. aufweisen,
Das bleibt letzten Endes dem Takt des Forschers überlassen. .
3. Da es die Aufgabe einer systematischen Kulturwissenschaft wie
der Nationalökonomie ist, Massenerscheinungen zu deuten, so ist es die
Aufgabe des Seelverstehens in einer solchen Wissenschaft, die den
Wiederholungen sozialen Geschehens zugrunde liegenden Motivreihen
aufzudecken. Die Nationalökonomie wird sich also nicht damit be-
schäftigen, Einzelmotive aufzuspüren, etwa danach zu fragen: was
Herrn Hugo Stinnes zum Aufbau seines Riesenkonzerns bewogen hat,
sondern sie wird reale Durchschnittsmotivationen in typisch
wiederkehrenden Motivreihen zu ermitteln und sie in konkreten
Motivationstypen darzustellen sich angelegen sein lassen.
Diese realen Motivationstypen, über deren Bildung im folgenden
Kapitel noch einiges zu bemerken sein wird, sind nicht zu verwechseln
mit bestimmten Fiktionen, wie dem homo oeconomicus, über
dessen Rolle in unserem Spiel ich mich ebenfalls noch zu äußern
habe: siehe das fünfzehnte Kapitel! Vielmehr sind diese Molivalions-
typen, die die seelenverstehende Forschung .herauszuarbeiten hat,
Menschen von Fleisch und Blut, die uns jeden Augenblick im Leben
begegnen können. Wie ich mir die Lösung der hier gestellten Auf-
vabe denke, kann man ersehen an den Typen, die ich in meinem
„Bourgeois‘‘ und im. „Modernen Kapitalismus‘ aufgestellt habe%,
Im übrigen verweise ich noch einmal auf das folgende Kapitel.
3. Die Grenzen des Verstehens
Von Grenzen des Verstehens und somit Unanwendbarkeit des ver-
stehenden Verfahrens können wir dort noch nicht sprechen, wo
7% Näheres siehe in meiner „Ordnung des Wirtschaftslebens‘. 2, Aufl. 1925.
3, 3of,
9 Vgl. die in Anm. 108 angeführte Literatur.