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Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben vom Regierungsentwurf.
Italien,
In vH des Regierungsentwurfs,
Verwaltungszweig 1928/24
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Auswärliges........000000.0000.000000.0+ ur a 318,7
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Gesamtabweichung des Etats .... + 15,9
Quellen: Documenti sulla Condizione Finanziaria ed. Economica dell’ Italia, Rom 1923, S. 213.
Bulletin de Statistique et de Legislation Comparde, Januar 1925, S. 184.
In Belgien besteht zwar eine eingehende Kontrolle über die Durchführung der Etats, doch ist immerhin
mit größeren Abweichungen zu rechnen als bei den vorerwähnten Ländern. . Die Struktur der Finanz-
wirtschaft läßt hier gewisse Möglichkeiten offen, die Bewilligungen des Parlaments zu überschreiten. Eine
Anzahl von Krediten ist Non Limilatif, d. h., sie werden nur dem Zwecke nach, ohne Benennung eines
Betrages bewilligt, der sich bei der Eigenart der betreffenden Ausgaben — meist handelt es sich um Per-
sonalaufwendungen — nicht genau vorausbestimmen läßt!). Die Möglichkeit zu Kreditübertragungen
(Rattachements) ist gegeben bei Rüstungsausgaben und teilweise bei den Etats der staatlichen Erwerbs-
betriebe.
Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben vom Regierungsentwurfe,
Belgien.
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 1923
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Wissenschaften und Künste. ren 13,8
Landwirtschaft. zur re en Hat 10
Öffentliche Arbeiten. +... ur kennen 70,2
Industrie, Arbeit und Ernährung .............. + 10,4
Eisenbahn und staatliche Erwerbsbetriebe ...... -+ 24,7
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Ausfälle und Erstattungen .......0..0....0.0.1. + 68:5
Gesamtabweichung des Etats Se
Quellen: Budgets für 1923. — Situation du Tresor Public au 1° Janvier 1924, Brüssel 1925.
1) Bei der Aufarbeitung konnten die in Orödits Non Limilatifs bewilligten Ausgaben nicht berücksichtigt werden. Auch dadurch ist
eine Abweichung der tatsächlichen Ausgabegestaltung von den Zahlen des Voranschlages bedingt,