Object: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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frieden gewesen wäre. Es hat sich über ein Jahrhundert lang in reli 
giösen, politischen und agrarischen Kämpfen und Rebellionen aufge 
bäumt und eine autonome Verfassung verlangt (HomeRule). Darunter 
haben seine Vertreter bald fast völlige Unabhängigkeit von England 
verstanden — als Vorläufer einer irischen Republik —, bald haben 
sie sich mit weitgehender lokaler Selbstverwaltung für befriedigt 
erklärt. Es scheint jetzt endlich dem Ziele seiner Sehnsucht nahe 
zu sein: Es soll aus dem Gefüge des englischen Einheitsstaates aus- 
scheiden und eine eigene, für irische Angelegenheiten zuständige 
Legislative und Exekutive erhalten. Ein irisches Unterhaus, be 
stehend aus 164 auf Grund des heutigen Wahlrechts gewählten Ab 
geordneten, und ein irischer Senat, der 40 Senatoren zählen wird 
— hierbei soll die Verhältniswahl zur Anwendung kommen —, sollen 
das irische Parlament bilden. Die irischen Verwaltungsgeschäfte 
sollen von einem diesem Parlament verantwortlichen irischen 
Ministerium geführt werden, dessen Ernennung durch den Statt 
halter («Lord Lieutenant») erfolgt. Diesem irischen Parlament soll 
die Befugnis zustehen, Gesetze für alle rein irischen Angelegenheiten 
zu machen; doch sollen die auswärtige Politik im weitesten Sinne des 
Wortes mit Einschluß der Handelspolitik und alle das Heer und die 
Flotte betreffenden Fragen hiervon ausgenommen bleiben. Eine An 
zahl eigentlich irischer Angelegenheiten, wie die Polizeiverwaltung 
und die große, auf englischem Kredit beruhende Rentablösung der 
irischen Pächter, werden während einer Übergangsfrist dem Reichs 
parlament Vorbehalten (Reserved Services); auch soll demselben zeit 
weilig die Einhebung der Steuern zustehen. Die Gesamtsumme der 
irischen Eingänge wird auf 10 850 000 £, die der Ausgänge auf 
12 381 000 £ veranschlagt. Es besteht also ein Defizit von 1,5 Mill. £; 
es soll mit einem 500 000 £ beginnenden, sich von Jahr zu Jahr bis auf 
200 000 £ vermindernden jährlichen Zuschuß gedeckt werden, der 
vom Reich getragen wird. Dem irischen Parlament soll das Recht 
zustehen, neben den Reichssteuern in sehr beschränktem Umfang 
Steuern einzuführen, aufzuheben und abzuändern. Es wird später 
eigene Zollstationen besitzen, aber keine eigene Zollpolitik verfolgen 
können; es wird wirtschaftlich ein Teil des Vereinigten Königreichs 
bleiben, — unbeschadet gewisser Zwischenzölle, deren Erhebung ge 
stattet wird. Solange das Defizit besteht, wird Irland Kostgänger 
des Reiches sein und nichts für allgemeine Reichszwecke leisten; man 
Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft. 5
	        
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