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versicherung über die notwendige Befestigung des alten Be—
sitzstandes hinaus nurmehr das Ziel einer mechanisch-quantitativen
Erweiterung des Kreises der Einbezogenen wie des Kreises der
Leistungen. Geistige Probleme waren weniger beliebt. Dabei hat
man gar nicht immer nach dem Versicherungsbedürfnis der Neu—
einbezogenen gefragt, sondern unbekümmert darum die Grenzen des
Zuträglichen wie auch des Versicherungsgedankens überschritten.
Die Folgen sind insbesondere bei der Krankenversicherung
soziale Mißerscheinungen, da der einzelne allzu sehr aus der finan—
ziellen Mitverantwortung entlassen wurde, durch Abschaffung der
Karenztage, durch Bestreitung jeglicher Aufwendungen sein Inter—
esse an der Schonung der Versicherung gemindert, dagegen das
Interesse an höchstmöglicher Ausnutzung gesteigert und damit der
sittliche Gedanke geschädigt wurde. Auch in den Kreisen der Ver—
sicherten sieht man bei einem Anteil der Sozialversicherungsbeiträge
von rund 16 Prozent am Lohn, 30 Prozent bei den Knappschafts—
versicherten, allmählich ein, daß es so nicht weitergehen kann. Seit
langem wird an Reformen gearbeitet. Der endagültige Entschluß
hierfür fehlt immer noch.
Es gehört in das Reformprogramm dieses Jahres, auch hier
durch sorgfältige, objektiv versicherungswissenschaftliche wie wirt—
schaftliche Durchvrüfung zu Reformen zu kommen.
Das gilt besonders auch für die
Arbeitslosenversicherung.
Eine Fürsorge für die Arbeitslosen, die — soweit immer möglich —
sich nach der Leistung der Versicherten abstuft, ist nötig. Aber es
ist nicht zu bestreiten, daß der kühne Wurf des Arbeitslosenversiche—
rungsgesetzes, unternommen unter Zustimmung der Rechten, der
Mitte und der Linken des Reichstags, nicht das Rechte traf. Es
bleibt das schwerste fortwirkende Versäumnis der zurückgetretenen
Regierung, daß sie nicht im Frühsommer 1929 die arbeitssittlich
wie wirtschaftlich dringend gebotene durchgreifende Reform erzwang.
So versteifte sich die Sozialdemokratie schließlich, daß nichts an den
Leistungen geändert werden dürfe. Dabei sind gewisse Anderungen
hei den während ihrer üblichen Arbeitszeit hochgelohnten Saison—
arbeitern wie in manch anderen Fällen je nach Familienzu—
sammenhang ohne Beeinträchtigung des Grundgedankens der Ver—