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großen Gesichtspunkten getragenen ungebrochenen Erfüllung des
Reichswillens, tritt uns immer wieder die Tatsache entgegen, daß
Reichs- und Landesgewalt noch nicht den Ausgleich gefunden haben,
der um des Ganzen willen wie zugleich zur Sicherung und Ent—
faltung kräftigen Eigenlebens in den einzelnen Reichsteilen not—
wendig ist. Eine den tieferen Grundlinien unserer Geschichte treue
Reichsreform bleibt die entscheidend große Aufgabe der deut—
schen Zukunft, notwendig gerade auch um alle die volkswirtschaftlich
notwendigen Einzelaufgaben, eines ins andere fügend, mit einem
höherem Grade der Wirksamkeit zu lösen als bisher. Zu ihr zu
kommen, ist ebenso ein Anspruch wie dazu zu helfen eine Aufgabe
der Wirtschaft.
Anspruch und Ausgabe sind im innersten Wesen verflochten.
Darum darf, je mehr von Erfordernissen der Wirtschaft gegenüber
dem Staate die Rede ist, desto weniger das Kapitel von den
VPflichten der Wirtschaft gegenüber dem Staat
vergessen werden, wie bei der vorjährigen Vollversammlung unser
Präsident, Herr v. Mendelssohn, es in großen Zügen aufzeigte.
Immer noch ist die erste und einfachste Pflicht aller in der Wirt—
schaft Stehenden, zu wirtschaften, d. h. in Gütererzeugung, Waren—
verteilung und Dienstleistung mit dem geringstmöglichen Aufwand
höchste Leistung zu erreichen. Für die private Wirtschaft liegt der
Antrieb hierzu in der Konkurrenz. Sie ist im Grundsatz unentbehr—
lich, und auch Kartelle und Truste müssen darauf bedacht
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zuhalten. Man begegnet in der öfffentlichen Meinung oft der An—
sicht, als sei das Wesen der Konkurrenz und Risikowirtschaft in
Deutschland verlassen. Man überschätzt hierbei erheblich den Raum—
umfang, in dem Kartelle und Trusts bestehen; man überschätzt ihre
den Wettbewerb mindernde, man unterschätzt ihre rationalisierende
und erzieherische Wirkung, und gerade die Verhandlungen im
Enquete-Ausschuß haben eine Fülle von Beispielen gegeben, wie
Kartelle volkswirtschaftlich nützlich sind, durch Verständigung über
Konditionen und Spezialisierungen und vieles andere, und wie sie
hierbei doch durch vielfache Mittel dem Tüchtigen Vorsprung und
Entgelt zu bewahren wissen. Es wäre daher ein törichtes Beginnen,
wollte man die Kartelle, so wie vorgeschlagen, in Kartellregister mit
Pflicht staatlicher Genehmigung für alle ihre Beschlüsse oder mit