erfüllbar bei größerer Ausweitung der Märkte eines nicht allzu
großen Agrarüberschusses, und die Notwendigkeit, weiter Weltwirt—
schaft zu betreiben.
Es schien so, als ob die Genfer Verhandlungen auf
dem Wege eines nicht zu langfristigen Zollwaffenstillstandes den Ge—
danken einer europäischen Zollannäherung, der als Zielpunkt eines
Zollwaffenstillstandes diesem erst innere Berechtigung geben konnte,
fördern könnten. Indes ist er fast ganz in den Hintergrund getreten.
Eine neue Welle von Protektionismus geht vielmehr durch viele
Länder. Auch bei uns liegen manche Versuchungen hierzu vor. Nach
überwiegenden Meinungen und auch nach meiner überzeugung aber
ist es geboten, Zollerhöhungen sorgfältig auf dasjenige Maß zu be—
grenzen, das ganz unerläßlich ist um des Schutzes einer erhaltungs—
rähigen Industrie willen gegen ein Überranntwerden, wie zugleich
auch wegen der besseren Rüstung für neue Verhandlungen. Dabei
ist vorauszusetzen, daß die Industrie selbst alle geeigneten Maß—
nahmen der technischen und organisatorischen Rationalisierung, der
Kosten- und Preissenkung ergreift. Uber solchen Rahmen hinaus
Zollerhöhungen vorzunehmen, würde allzu leicht fortschreitende Ver—
filzung in Preis- und Lohnerhöhungen bedeuten, aus denen der
Ausweg nicht mehr zu finden wäre.
In allen diesen Fragen handelt es sich um eine nur einheitlich
uinter dem Gesichtspunkt des größten Nutzens für Volk und Volks—
wirtschaft im ganzen zu treffende Gesamtentscheidung. Wir
wünschen der Reichsregierung Klugheit und Kraft, sie in der ge—
botenen inneren und äußeren Verantwortungsfreiheit zu treffen,
dem Reichstag gleiches, um solche Entscheidungen frei von partei—
und wahlpolitischen Nebenrücksichten zu prüfen und dann aus
eigener Verantwortung der Reichsführung die notwendige Stärkung
zu weiterer Arbeit und Führung zu geben.
Denn in all diesen Aufgaben, so entscheidend sie sind, erschöpft
sich nicht die Aufgabe dieser Zeit. Sie greift höher, sie
rifft das
Reichsganze, Staatsgewalt und Staatsaufbau im Reiche.
Wohin wir den Blick lenken, auf Haushaltsgebarung und Verwal⸗
tung im Reiche, in den Ländern und Gemeinden, auf die Sorgen
der Landwirtschaft und die Erfordernisse einer von einheitlichen