Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Reichsbank beruhen; nämlich die Voraussetzung, daß die Diskont 
erhöhungen der Reichsbank durch die internationalen Goldbewegungen 
veranlaßt worden seien. Diese Voraussetzung ist aber die notwendige 
Grundlage für die Behauptung, daß die hohen Diskontsätze der 
Reichsbank durch die Anwendung der Goldprämienpolitik hätten ver 
mieden werden können. Denn nach der Ansicht ihrer eigenen Ver 
teidiger ist die Goldprämienpolitik nur ein Gegenmittel gegen Gold 
bedarf für das Ausland, nicht aber ein Instrument zur Erhaltung 
des Gleichgewichts zwischen den verfügbaren flüssigen Mitteln und 
dem inneren Geldbedarf; daß in diesem letzteren Fall nur die Diskont 
politik wirksam ist und in Anwendung kommen kann, hat bisher 
niemand zu bestreiten gewagt. 
Sogar wenn man also den Anhängern der Prämienpolitik alles 
zugiebt, was sie über deren Wirksamkeit behaupten, kann man doch 
nicht angeben, daß die Reichsbank durch die Anwendung der Prämien 
politik die Diskonterhöhungen der letzten Jahre hätte vermeiden 
können. 
y) Die Wirksamkeit der Goldprämie in Frankreich. 
Darüber hinaus sind jedoch die angeblichen Wirkungen unb 
Vorzüge der Prämienpolitik keineswegs feststehend oder ilachgewiesen. 
Um sie zu prüfen, wollen wir zunächst untersuchen, wie sich die 
Prämienpolitik in Frankreich praktisch bewährt hat, ob thatsächlich 
der niedrige Diskontsatz Frankreichs in den letzten drei Jahren darauf 
zurückzuführen ist, daß die Bank von Frankreich vermittelst ihrer 
Goldprämie ihren eigenen Goldschatz und den Goldbestand des ganzen 
Landes hinreichend wirksam verteidigen tonnte. 
Der Goldverkehr Frankreichs seit 1895 zeigt folgendes Bild: 
(in Millionen Francs) 
Jahre 
Einfuhr 
Ausfuhr Mehreinsuhr 
1895 
1896 
1897 
1898 
(Januar bis September) 
253 
301 
293 
150 
244 
311 
182 
289 
+ 9 
— 10 
+ 161 
- 89 
Summe 
997 
926 
+ 71
	        
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