721) Die Umbildung der Sklaverei und Hörigkeit in freie Arbeit. 263
rationen die große rechtliche und wirtschaftliche Umbildung vollzogen. Sie brachten
den handarbeitenden Klassen die persönliche Freiheit, die Gleichstellung in Bezug auf
Ehe, Eigentum, Freizügigkeit, Berufswahl, Vertragsfreiheit mit den übrigen Klassen,
sie schufen formell und rechtlich, definitiv und allgemein einen freien Arbeiterstand.
Die Leute, welche bisher als Sklaven oder Hörige in erblicher Abhängigkeit ge—
standen hatten, die durch die naturalwirtschaftliche Versorgung in ihrer Existenz ge—
fichert waren, sollten nun in freien, stets kündbaren Verträgen sich eine Stelle ver—
schaffen, sie sollten mit ihrem wöchentlich gezahlten Geldlohn haushalten, einkaufen, eine
selbständige Wirtschaft führen lernen. Auch soweit bisher schon freie Arbeiter existiert
hatten, standen sie doch vielfach durch die patriarchalische Verfassung, durch Natural—
löhne, mangelnde Gewerbefreiheit und Freizügigkeit, durch erbliche Sitte unter einer
analogen Sicherung ihres Lebens, wie unter einer gewissen Leitung von oben. Auch
fie sollten nun ganz auf sich stehen, durch freie Verträge, durch Geldlohn sich eine ge—
sicherte, gute Existenz schaffen.
Es war die Frage, welche Teile der bisherigen gebundenen, von oben geleiteten
Arbeiter moralisch, intellektuell, technisch und wirtschaftlich ganz reif für die Freiheit
waren, welche Gegenden und Zweige des wirtschaftlichen Lebens, welche Betriebe die
Ausbildung bereits hatten, um die freie Arbeit richtig zu gebrauchen.
Gewiß wird man die neuere Emancipation und Befreiungsgefetzgebung als
einen großen weltgeschichtlichen Fortschritt immer feiern müssen; sie hat auch über—
wiegend Segen gebracht, war für Millionen Arbeiter angezeigt. Die freie Arbeit hat
die erbliche Abhaͤngigkeit der Sklaven und der Hörigen, die Fesselung an die Scholle
und den ererbten Beruf, die harten Strafen und Zwangsmittel, die Behandlung des
Arbeiters als Arbeitstier beseitigt. Sie hat alle Arbeiter auf sich gestellt, sie appelliert
an eigene Thatkraft und Anstrengung, an die Selbstverantwortlichkeit, sie giebt dem
Arbeiter insofern ein Interesse an der Arbeit, als sie eine mehr selbft gewählte, bei
besserer Leistung besser bezahlte ist, sie bietet dem mißhandelten Arbeiter die Mög—
lichkeit, dem zu harten Druck, der zu schlechten Behandlung und Bezahlung auszuweichen,
andere, bessere Stellen zu suchen. Sie giebt freilich für all' das nur Möglichkeiten,
deren Erreichung unsicher ist. Aber schon die großen Hoffnungen und die freiere Be—
wegung mußien viele Kräfte entbinden, weitgehbende viychische, sittliche und wirtschaftliche
Folgen haben.
Immer blieb zweifelhaft, wie weit die einzelnen fähig für die Ergreifung der ge—
botenen Möglichkeiten waren. Und man darf die Resultate der neuen Freiheit nicht so
blind überschätzen, wie es zuerst und teilweise noch heute die optimistischen Illusionen
thun. Die persönlich formale Freiheit konnte weder die bestehende sociale Klassen—
schichtung, noch die ganze bestehende Eigentumsverteilung plötzlich ändern. Die all—
gemeinen Gesetze mußten die rechtliche Freiheit allen geben, sie griffen Platz, auch wo
seit Jahrhunderten geknechtete, abgestumpfte, faule Hörige, wo halbvertierte Sklaven
vorhanden waren. Sie konnten diese so wenig wie die etwas höher stehenden Arbeiter
plötzlich zu lauter geistig und koörperlich, wirtschaftlich und politisch hochstehenden
Menschen, sie innerlich den bestehenden Klafsen gleich machen. Mochte man Erziehungs—
und Übergangsmaßregeln erfinnen, welche man wollte, mochte man von den jrei ge—
wordenen Hörigen, Bauern und Insten möglichst viele mit einer Hufe, einem Ackerstück
ausstatten oder ihnen einen solchen Besitzerwerb zu erleichtern suchen, eine vollständig
neue Eigentumsverteilung und vollends eine alle bisherigen Hörigen oder Sklaven, alle
sreien Ärbeiter mit demselben Besiz, wie die übrigen Bürger, ausstattende Reu—
verteilung war unmöglich, hätte nur das bestehende Eigentum durch UÜbertragung
in unfähige Hände vernichtet.
Das große Problem blieb also immer, wie weit die unteren Klassen für die
Irzzheit reif waren, wie die neue Rechtsordnung im einzelnen dementsprechend zu ge—
— sei; wie die geistig⸗moralische und die technisch-wirtschaftliche Erziehung der
vg en Klassen, welche die Voraussetzung günstiger Folgen der Freiheit war, zu fördern
au vollenden sei: noch mehr, wie man die neue Freiheit und ihre Segnungen in