Contents: Die obligatorische Krankenversicherung

RUSSLAND 
Gesetzgebung 
ARBEITSGESETZBUCH VOM 15. NOVEMBER 1922 
Sterbegeld beim Tode des Versicherten 
Für den Erwerb des Rechtes auf das Sterbegeld ist eine Wartezeit 
aicht vorgesehen. Das Sterbegeld wird ohne Rücksicht auf die Verwand- 
schaft der Person, welche das Begräbnis besorgt hat nach Vorlage der Todes- 
urkunde und eines Nachweises, dass der Antragsteller die Begräbnis- 
xosten übernommen hat, ausgezahlt. Das Sterbegeld wird nach dem Durch- 
schnittsbetrag der Begräbniskosten festgesetzt, der Monatsbetrag des 
Ortslohns darf dabei aber nicht überschritten werden (Art. 184). 
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ZWEITER TEIL 
Sterbegeld. beim Tode von Familiengehörigen 
Sterbegeld wird gewährt beim Tode eines Familiengliedes des Ver- 
sicherten, das arbeitsunfähig war und dessen Unterhalt ihm zur Last fiel. 
Unter Familienglied wird verstanden der Ehegatte, die Kinder, die 
Geschwister unter 16 Jahren, Vater und Mutter, sofern. sie arbeitsunfähig 
sind, das heisst, sofern sie in die 3 ersten Klassen der Invalidität gemäss 
der Verfügung vom 9. Dezember 1921 (Gesetzsammlung Nr. 79) eingereiht 
sind. Das Sterbegeld ist gleich dem Monatsbetrag des Ortslohns, sofern 
35 sich um einen mehr als 10 Jahre alten Angehörigen handelt. andernfalls 
beläuft es sich auf die Hälfte dieses Betrages. 
Durchführungsergehbnisse 
Zahl der entschädigten Sterbefälle 
Angaben für das gesamte Staatsgebiet sind nicht vorhanden. 
In der Stadt Moskau wurden im Laufe der ersten 2 Monate des Jahres 
1923 auf 371.000 Versicherte 6.682 Sterbefälle verzeichnet, die Anlass zur 
Gewährung des Sterbegeldes gegeben haben. das sind 7.06 entschädiete 
Sterbefälle auf je 1000 Versicherte. 
KÖNIGREICH DER SERBEN, KROATEN UND SLOWENEN 
Gesetzgebung 
GESETZ VOM 14. Mar 1922 
Sterbegeld beim Tode des Versicherten 
Voraussetzungen des Anspruchs 
Sterbegeld wird beim Tode des Versicherten gewährt, ohne dass die 
Zurücklegung einer Wartezeit erfordert wird. Es wird auch beim Tode 
eines ehemaligen Versicherten bezahlt, der sein Recht auf Leistungen 
ler Krankenversicherung erschöpft hat, sofern der Tod die Folge einer 
Krankheit ist, für die Krankenunterstützung geleistet worden ist, und 
.nnerhalb 2 Jahren nach Ablauf der Krankenunterstützung eingetreten 
ist (Art. 58). 
Bezugsberechtigte 
Das Sterbegeld wird gewährt dem Ehegatten oder mangels eines solchen 
len Familienangehörigen. Besorgt eine dritte Person die Bestattung, 80 
werden ihr die Ausgaben hierfür bis zur Höhe des Sterbegeldes ersetzt 
(Art. 52). - 
Betrag des Sterbegeldes 
Das Sterbegeld beträgt das 30fache des Crundlohns des Verstorbenen, 
das ist 60 Dinar für die Versicherten der ersten Lohnklasse und 1440 Dinar 
für die Versicherten der höchsten Klasse.
	        
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