RUSSLAND
Gesetzgebung
ARBEITSGESETZBUCH VOM 15. NOVEMBER 1922
Sterbegeld beim Tode des Versicherten
Für den Erwerb des Rechtes auf das Sterbegeld ist eine Wartezeit
aicht vorgesehen. Das Sterbegeld wird ohne Rücksicht auf die Verwand-
schaft der Person, welche das Begräbnis besorgt hat nach Vorlage der Todes-
urkunde und eines Nachweises, dass der Antragsteller die Begräbnis-
xosten übernommen hat, ausgezahlt. Das Sterbegeld wird nach dem Durch-
schnittsbetrag der Begräbniskosten festgesetzt, der Monatsbetrag des
Ortslohns darf dabei aber nicht überschritten werden (Art. 184).
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ZWEITER TEIL
Sterbegeld. beim Tode von Familiengehörigen
Sterbegeld wird gewährt beim Tode eines Familiengliedes des Ver-
sicherten, das arbeitsunfähig war und dessen Unterhalt ihm zur Last fiel.
Unter Familienglied wird verstanden der Ehegatte, die Kinder, die
Geschwister unter 16 Jahren, Vater und Mutter, sofern. sie arbeitsunfähig
sind, das heisst, sofern sie in die 3 ersten Klassen der Invalidität gemäss
der Verfügung vom 9. Dezember 1921 (Gesetzsammlung Nr. 79) eingereiht
sind. Das Sterbegeld ist gleich dem Monatsbetrag des Ortslohns, sofern
35 sich um einen mehr als 10 Jahre alten Angehörigen handelt. andernfalls
beläuft es sich auf die Hälfte dieses Betrages.
Durchführungsergehbnisse
Zahl der entschädigten Sterbefälle
Angaben für das gesamte Staatsgebiet sind nicht vorhanden.
In der Stadt Moskau wurden im Laufe der ersten 2 Monate des Jahres
1923 auf 371.000 Versicherte 6.682 Sterbefälle verzeichnet, die Anlass zur
Gewährung des Sterbegeldes gegeben haben. das sind 7.06 entschädiete
Sterbefälle auf je 1000 Versicherte.
KÖNIGREICH DER SERBEN, KROATEN UND SLOWENEN
Gesetzgebung
GESETZ VOM 14. Mar 1922
Sterbegeld beim Tode des Versicherten
Voraussetzungen des Anspruchs
Sterbegeld wird beim Tode des Versicherten gewährt, ohne dass die
Zurücklegung einer Wartezeit erfordert wird. Es wird auch beim Tode
eines ehemaligen Versicherten bezahlt, der sein Recht auf Leistungen
ler Krankenversicherung erschöpft hat, sofern der Tod die Folge einer
Krankheit ist, für die Krankenunterstützung geleistet worden ist, und
.nnerhalb 2 Jahren nach Ablauf der Krankenunterstützung eingetreten
ist (Art. 58).
Bezugsberechtigte
Das Sterbegeld wird gewährt dem Ehegatten oder mangels eines solchen
len Familienangehörigen. Besorgt eine dritte Person die Bestattung, 80
werden ihr die Ausgaben hierfür bis zur Höhe des Sterbegeldes ersetzt
(Art. 52). -
Betrag des Sterbegeldes
Das Sterbegeld beträgt das 30fache des Crundlohns des Verstorbenen,
das ist 60 Dinar für die Versicherten der ersten Lohnklasse und 1440 Dinar
für die Versicherten der höchsten Klasse.