Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

310 ZWEITER TEIL

Sind keine solchen Familienangehörigen vorhanden, so ist das Sterbezeld
 bis zur Höhe der Bestattungskosten zu deren Deckung zu verwenden
($ 95, III, Nr. 1).
Trifft der Anspruch auf Sterbegeld aus der Krankenversicherung mit
lem Anspruch auf Sterbegeld aus der Unfallversicherung zusammen, So
arlischt der Anspruch aus der Krankenversicherung bis zur Höhe des
Anspruchs aus der Unfallversicherung ($ 95, III, letzter Absatz).

Betrag des Sterbegeldes
Das Sterbegeld beträgt das 30fache des durchschnittlichen Taglohnes
des Versicherten zur Zeit seines Todes oder seines Ausscheidens aus der
Versicherung, mindestens aber 150 tschechische Kronen. Durch Statut
kann das Sterbegeld auf das 45fache des durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes
 erhöht werden, vorausgesetzt, dass die allgemeinen Vorschriften
iiber Einführung von Mehrleistungen beobachtet wurden ($ 95, III, Nr. 1
und $ 105, Abs. 1, Buchst. d) 1.
Sterbegeld beim Tode eines Familiengliedes
Voraussetzungen für die Gewährung
Ein Sterbegeld wird beim Tode eines Familienangehörigen des Versicherten.
 gezahlt, sofern. dieser das Begräbnis ausstattet ($ 95, IIT, Nr. 2).
Als Familienangehöriger gilt jede Person, die in häuslicher Gemeinschaft
nit dem Versicherten lebt, mit ihrem Unterhalte vorwiegend auf seinen
Lohn angewiesen ist und keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung
zus der eigenen Versicherung hat, nämlich :
a). die Ehegattin oder der Ehegatte;
bh) eheliche und uneheliche Kinder, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
bis zum vollendeten 17. Lebensjahre;
ältere Kinder, die Enkel, die Geschwister, Eltern, Grosseltern und
Schwiegereltern, die mit dem Versicherten wenigstens 6 Monate
vor Eintritt des Versicherungsfalles in häuslicher Gemeinschaft
gelebt haben. .
Die häusliche Gemeinschaft wird auch dann als bestehend angenommen,
wenn die Ehegattin oder die Kinder aus Erziehungsgründen, aus Gründen
der Wohnungsnot, aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen, kulturellen oder
ähnlichen, mit ihren persönlichen Beziehungen nicht zusammenhängenden
Aründen abgesondert wohnen ($ 96).

Betrag des Sterbegeldes
Das Sterbegeld beim Tode eines höchstens 2 Jahre alten Familienangeaörigen
 beträgt 60 Kronen, beim Tode eines höchstens 14jährigen 180 Kronen,
 und wenn es sich um eine ältere Person handelt, 250 Kronen. Das
Sterbegeld für einen. Familienangehörigen darf jedoch niemals höher sein
als das Sterhegeld beim Tod des Versicherten selbst ($ 95, III. Nr. 2).
Durchführungsergebnisse
Zahl der entschädigten Sterbefälle
_ Angaben sind vorhanden über die Zahl der Sterbefälle, für die von den
Kassen in Böhmen, Mähren und Schlesien einerseits und von den Kassen
2 der Slowakei und in Karpathorussland anderseits Sterhbegeld gewährt
worden ist.
Auf je 1.000 Versicherte haben die Kassen in Böhmen, Mähren und
Schlesien Sterhegeld gewährt :
«2.0.0... . dür 8,6 Sterbefälle
8 WS » 7,7 »
SA » 7,7 »
4 a 8 » 6,6 »
1 B.6 +

\ Siehe Seite 283.
            
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