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Werbebetrieb) und Steuern vom Einkommen zulässig sind, die Kommu
nalbesteuerung aber unter gleichzeitigem Verzicht des Staates auf He
bung der Realsteuern eine schärfere Heranziehung der Realsteuern zu
den Kommunallasten und Herabminderung der Gemeindezuschläge zur
Einkommensteuer zum Zwecke hatte, bildet die Grundwertsteuer die Haupt
einnahmequelle der Gemeinde und weist mit wachsenden Bodenwerten
ohne Anziehen des Erhebungssatzes stets steigende Summen auf.
Jahr
Summe
der
Eiun ahmen
in Mark
= '/» der
ordentlichen
Einnahmen
Auf den
Kopf der
Bevölkerung
Quelle
1907
17419,01
36,62
10,10
Rechnung
1908
19127,58
37,20
10,03
1909
21656,27
85,85
10,67
1910
22398,46
28,60
10,41
1911
24065,89
29,75
11,07
„
Für das Steuerjahr 1912 sind 25000 Mark vorgesehen ent
sprechend einem Zuschlag von 300% zur staatlich veranlagten Grund
steuer von 756.87 Mark und Gebäudesteuer von 7571.10 Mark, ins
gesamt also von rund 8830 Mark; die an Stelle von Zuschlägen ge
tretene Grundwertsteuer wird von einem geschätzten Gesamtgrundwert
von 8,3 Millionen Mark erhoben.
Die Maßregel, einen einheitlichen Satz von bebauten und unbe
bauten Grundstücken zu erheben, ist einerseits mit Rücksicht auf den
bereits sehr niedrig eingeschätzten, landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich
und erwerbsgärtnerisch genutzten Grund und Boden getroffen, ander
seits in der m. E. richtigen Erwägung, daß man mit demjenigen, der
seine Grundstücke dem Markte fern hält, auch den in Mitleidenschaft
zieht, der gern verkaufen möchte, aber zur Zeit, vielleicht in einer wirt
schaftlichen Depression, seine Grundstücke nicht losschlagen kann, also zu
warten gezwungen ist. Vor allem aber hat das Zurückhalten von Bau
gelände in der Gemeinde zu irgend welchen Unzuträglichkeiteu noch nicht
geführt und daher auch keine Veranlassung vorgelegen, Grundbesitzer
zum Abstoßen ihrer Ländereien zu bewegen.
Die neuste Absicht spekulativer Köpfe, die unbebauteil Grundstücke
an gepflasteter Straße zu erhöhter Grundwertsteuer heranzuziehen, die
bebauten Grundstücke aber und die unbebauten an unregulierten Straßen
weniger zu belasten, ist ohne weiteres zurückzuweisen. Denn es wäre
unbillig, daß die Leute, die aus Bauterrains Baustellen machen, Kapi-
tal opfern, dem Baumarkte neue Bauplätze zuführen und infolgedessen
ihre von nun an höher bewerteten Grundstücke auch höher besteuern
müssen, noch einem erhöhten Steuersatz unterliegen sollten.