Object: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Werbebetrieb) und Steuern vom Einkommen zulässig sind, die Kommu 
nalbesteuerung aber unter gleichzeitigem Verzicht des Staates auf He 
bung der Realsteuern eine schärfere Heranziehung der Realsteuern zu 
den Kommunallasten und Herabminderung der Gemeindezuschläge zur 
Einkommensteuer zum Zwecke hatte, bildet die Grundwertsteuer die Haupt 
einnahmequelle der Gemeinde und weist mit wachsenden Bodenwerten 
ohne Anziehen des Erhebungssatzes stets steigende Summen auf. 
Jahr 
Summe 
der 
Eiun ahmen 
in Mark 
= '/» der 
ordentlichen 
Einnahmen 
Auf den 
Kopf der 
Bevölkerung 
Quelle 
1907 
17419,01 
36,62 
10,10 
Rechnung 
1908 
19127,58 
37,20 
10,03 
1909 
21656,27 
85,85 
10,67 
1910 
22398,46 
28,60 
10,41 
1911 
24065,89 
29,75 
11,07 
„ 
Für das Steuerjahr 1912 sind 25000 Mark vorgesehen ent 
sprechend einem Zuschlag von 300% zur staatlich veranlagten Grund 
steuer von 756.87 Mark und Gebäudesteuer von 7571.10 Mark, ins 
gesamt also von rund 8830 Mark; die an Stelle von Zuschlägen ge 
tretene Grundwertsteuer wird von einem geschätzten Gesamtgrundwert 
von 8,3 Millionen Mark erhoben. 
Die Maßregel, einen einheitlichen Satz von bebauten und unbe 
bauten Grundstücken zu erheben, ist einerseits mit Rücksicht auf den 
bereits sehr niedrig eingeschätzten, landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich 
und erwerbsgärtnerisch genutzten Grund und Boden getroffen, ander 
seits in der m. E. richtigen Erwägung, daß man mit demjenigen, der 
seine Grundstücke dem Markte fern hält, auch den in Mitleidenschaft 
zieht, der gern verkaufen möchte, aber zur Zeit, vielleicht in einer wirt 
schaftlichen Depression, seine Grundstücke nicht losschlagen kann, also zu 
warten gezwungen ist. Vor allem aber hat das Zurückhalten von Bau 
gelände in der Gemeinde zu irgend welchen Unzuträglichkeiteu noch nicht 
geführt und daher auch keine Veranlassung vorgelegen, Grundbesitzer 
zum Abstoßen ihrer Ländereien zu bewegen. 
Die neuste Absicht spekulativer Köpfe, die unbebauteil Grundstücke 
an gepflasteter Straße zu erhöhter Grundwertsteuer heranzuziehen, die 
bebauten Grundstücke aber und die unbebauten an unregulierten Straßen 
weniger zu belasten, ist ohne weiteres zurückzuweisen. Denn es wäre 
unbillig, daß die Leute, die aus Bauterrains Baustellen machen, Kapi- 
tal opfern, dem Baumarkte neue Bauplätze zuführen und infolgedessen 
ihre von nun an höher bewerteten Grundstücke auch höher besteuern 
müssen, noch einem erhöhten Steuersatz unterliegen sollten.
	        
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