Die internationale Arbeitszeit
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hätten, sich nicht durch eine besondere Belastung der Industrie-
erzeugung zu kennzeichnen. In den europäischen Staaten wieder-
um ist zu unterscheiden zwischen solchen, welche die Achtstunden-
arbeitszeit oder die 48-Stundenwoche rigoros und schematisch durch-
führen und solchen, bei welchen eine mehr oder weniger starke
Durchlöcherung derselben durch Gestattung einer bestimmten
Überstundenzahl stattfindet.*!) Zu diesen gehört bekanntlich auch
Deutschland, das in seiner Arbeitszeitverordnung vom 21. Nov. 1923
die Möglichkeit gewisser tarifvertraglicher Mehrarbeit gewährte.
Aber faßt man die Resultate der heutigen europäischen Arbeitszeit-
verhältnisse zusammen, so ergibt sich doch als Ganzes, daß fast
alle Länder dem Achtstundentag in dieser oder jener Form beige-
treten sind, daß also der Erfolg der Arbeiterbewegung in je-
dem Falle eine wesentliche Beschränkung der Arbeitszeit gewesen
ist. In England, das sich ebenfalls bisher zu einer gesetzlichen (frei-
lich von der Arbeiterregierung im Juli 1924 geplanten) schematischen
Festlegung eines nationalen Arbeitstages, der freilich als 48-Stunden-
woche überall besteht, nicht entschlossen hat, herrscht im Kohlen-
bergbau sogar der Siebenstundentag, der teilweise nur eine tatsäch-
liche Arbeitszeit in den Bergwerken selbst von 5—6 Stunden be-
deutet.
Die Wirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Erzeugung ist
in keinem der beteiligten Länder ohne Opposition aufgenommen
worden. Für Deutschland hat die Vereinigung der deutschen Ar-
beitgeberverbände in einer besonderen Denkschrift*3), ferner in
ihren jährlichen Geschäftsberichten eine überaus große Zahl von
Fälien beigebracht, welche — nach Angaben einzelner Großunter-
nehmungen, amtlichen und halbamtlichen Statistiken und eigenen
Berechnungen — das Bild der Rückläufigkeit der Arbeitsleistung
unter der Herrschaft des schematischen Achtstundentages und ihrer
wieder einsetzenden Steigerung auf Grund des Arbeitszeitgesetzes
von 1923 ergeben. Obschon diese Angaben von seiten der inter-
essentenmäßig orientierten „Gegenseite“ kommen, ist ihnen, da es
sich um rein sachliche, zahlenmäßige Feststellungen handelt, der
42) Vgl. eine genaue Darstellung über die internationalen Verhält-
nisse der Arbeitszeit im Geschäftsbericht usw. S. 268-—280.
43) Vgl. Die Arbeitszeitfrage in Deutschland. 1924. (Vergriffen.)
Levy, Weltmarkt 3