Object: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Jieselben zu übernehmen bereit sind. Darauf können die Kunden zu 
jeder Zeit ohne Umstände in der entsprechenden Höhe Darlehen er- 
halten. Dieses System ist seit mehr als 100 Jahren in Schottland 
oingebürgert und hat sich durchaus bewährt. 
In Deutschland suchen 2. die Schulze-Delitzschschen Volks- schultze-De- 
banken, oder Kreditgenossenschaften den gleichen Zweck zu erreichen, litzsch’schen 
nur dass sie Genossenschaften sind, die von den Beteiligten selbst ge- Volksbanken. 
oildet und meistens durch Solidarhaft gestützt sind. Wir haben noch 
auf sie zurückzukommen. Sie sind in erster Linie für Handwerker und 
kleine Kaufleute bestimmt, doch beteiligen sich auch Landwirte 
namentlich in dem östlichen Deutschland in grosser Ausdehnung daran. 
Hier liegt aber ein gewisser Gegensatz zwischen den Bedürfnissen der 
Landwirte und der Kaufleute vor, vor allem, weil die ersteren im 
allgemeinen einen längeren Kredit in Anspruch nehmen müssen, als die 
letzteren. Gewöhnlich gewähren diese Banken nur Kredit auf ein 
Vierteljahr, was für den Landwirt zu kurz ist. Es muss dann Prolon- 
yation eintreten, die zuweilen Umstände in sich schliesst. Bei nicht 
cegem Geschäftsverkehre fehlt der Leitung mitunter die nötige Ueber- 
sicht über die Kreditwürdigkeit der Landwirte, so dass diese Einrich- 
tung nicht überall den Anforderungen genügt. Deshalb hat eine dritte 
Organisation, besonders in dem westlichen Deutschland, aber auch 
schon über unsere Grenzen hinaus Bedeutung gewonnen, die nach dem 
Namen des Gründers als 3. Raiffeisensche Darlehnskassenv GT-R aiffeisen’sche 
sine bekannt sind, und seit den fünfziger Jahren des letzten Jahr- Darlehens 
hunderts eine wachsende Bedeutung und änsserst segensreiche Wirk- kassen. 
zsamkeit gewonnen haben. Sie unterscheiden sich von den eben er- 
wähnten Volksbanken vor allem dadurch, dass sie sich ausschliesslich 
an die Landwirte wenden, und unter diesen lokalisierte Vereine bilden, 
die eine oder mehrere Gemeinden umfassen, und die Grundbesitzer der- 
selben mit ihrem Grundbesitze für den Verein haften lassen. Sie ge- 
währen in der Regel für cin bis zwei Jahre Darlehen, ausnahmsweise 
aber auch länger. Die Mittel dazu verschaffen sie sich durch Spar- 
einlagen, durch Ausgabe von Anteilscheinen gegen Einzahlung bestimm- 
ter Summen und schliesslich durch Aufnahme grösserer Anleihen. Da 
dieselben meist durch kurzfristige Kündigung aufgenommen wurden, 
standen sie in einem Gegensatze zu den für längere Frist gewährten 
Vorschüssen und schlossen eine entschiedene Gefahr ein, weshalb jetzt 
eine gleiche Frist für Anleihe und Vorschuss verlangt wird. Neuer- 
Jings ist eine zentrale Genossenschaftsbank in Neuwied gegründet, 
welche grössere Darlehen an die einzelnen Vereine gewährt. Kin 
Grundprinzip war bisher, die Verwaltung nur chrenamtlich durchzu- 
führen, was sich aber bei grösseren Vereinen nicht völlig hat durch- 
führen lassen. Sie unterscheiden sich ferner von den Schulze-Delitzsch- 
schen Genossenschaften dadurch, dass sie die erlangten Ueberschüsse 
nicht als Dividenden verteilen wie diese, sondern als Reserve zurück- 
behalten oder zur Neugründung ähnlicher Vereine verwerten. 
. Es ist allgemein konstatiert, dass, wo solche Vereine sich aus- 
breiteten, dem Wucher der Boden entzogen wurde, und eine Menge 
Landwirte durch billigen Kredit und nachsichtiges Entgegenkommen, 
im Falle dieselben in Zahlungsschwierigkeiten gelangten, in ihrem Be- 
sitz und Betrieb erhalten wurden, die sonst unzweifelhaft von Haus
	        
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