fullscreen: Wirtschaftliches Verpacken

Interessant ist eine Kistenkonstruktion, die in dem Buche 
Packing for foreign markets (Abb. 337) gebracht wird. Hier ist 
die Kiste auf eine innere Beleistung aufgenagelt. Die Nägel sind 
außen verstemmt. Außerdem ist das Bandeisen, das die Kiste 
armiert, als T-Eisen ausgeführt und mit nagellosem Kopf ein- 
genagelt. Der T-Steg liegt in der Fuge zwischen zwei Brettern, 
so daß auch das Eisen nicht seitlich entfernt werden kann. 
Ohne deutliche sichtbare äußere Verletzung kann die Kiste, die 
an sich ja sehr teuer ist, nicht aufgebrochen werden. 
Durch den diebessicheren Verschluß darf namentlich beim 
Zoll die Kontrollierbarkeit nicht ausgeschlossen werden. Aller- 
dings wird meistens gestattet, daß bei Waren, die luftdicht ver- 
schlossen werden müssen, die Öffnung einiger Gefäße nach Wahl 
des Zollbeamten durch den Empfänger genügt, um den Inhalts- 
nachweis zu erbringen. Bei Flüssigkeiten kann bei vertrauens- 
würdigen Firmen von einer Versendung in Glasgefäßen abgesehen 
werden, wenn durch Schütteln der hierfür verwendeten Blech- 
gefäße der Inhalt als Flüssigkeit einwandfrei feststellbar ist. 
Im übrigen wird ja jede Kiste auf dem Zollamt vom Empfänger 
zu öffnen sein, so daß hier Einbruchsgefahr nicht mehr vorliegt, 
weil die Kiste in den Besitz des Empfängers sofort übergeht. 
1592
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.