Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

für die einzelnen Wertabschnitte anzufertigen ist, die- 
selbe Spalteneinteilung wie das Zählblatt erhält und 
alle Gruppen des betreffenden Wertabschnitts umfaßt. 
Die Anzahl der Nummern aus den nicht ursprünglich 
für das Schuldbuch bestimmten Gruppen ist nach dem 
Nebenbuch auszuzählen und ebenfalls in diese Zu- 
sammenstellung einzutragen. 
Die für das Sebuldbuch bestimmte Löschungsliste 
ist mit dem Stammbuche zu vergleichen. In diesem 
sind die eine gezogene Nummer tragenden Auslosungs- 
rechte in derselben Weise zu streichen und in der Be- 
merkungsspalte mit denselben Eintragungen zu ver- 
sehen, wie es vorstehend für das Nebenbuch angeordnet 
ist. Die so geprüften Blätter der Löschungsliste sind 
mit den Zählblättern an das Schuldbuchbüro abzu- 
liefern, nachdem die Zählblätter von den für ihren 
Inhalt verantwortlichen Beamten unterschrieben 
worden sind. 
Die Zusammenstellungen sind in zwei gleichlauten- 
den Stücken anzufertigen. Die unmittelbar aus dem 
Nebenbuch entnommenen Zahlen sind nach dem 
Stammbuche zu prüfen. Die Zusammenstellungen sind 
von den für ihren Inhalt verantwortlichen Beamten zu 
unterschreiben. Die Anzahl der einzulösenden Aus- 
losungsscheine und Buchschuldabschnitte jedes Wert- 
abschnitts ist aus diesen Zusammenstellungen in eine 
in drei Stücken anzufertigende Nachweisung zu über- 
nehmen. In dieser ist das Kapital der einzulösenden 
Auslosungsscheine und Buchschuldabschnitte sowie die 
Gesamtzahl und das Gesamtkapital beider zu berech- 
nen. Ein Stück der von zwei Vorstandsbeamten der 
Kontrolle der Reichspapiere zu unterschreibenden 
Nachweisung ist uns einzureichen, ein zweites Stück 
mit den dazugehörenden Zusammenstellungen an das 
Schuldbuchbüro abzugeben. Auf Grund des bei der 
Kontrolle der Reichspapiere zurückbleibenden dritten 
Stückes der Nachweisung sind die einzulösenden Aus- 
losungsrechte in Teil A und B der allgemeinen Üher- 
sicht abzusetzen. 
Die Kontrolle der Reichspapiere hat ferner der 
Reichsschuldenkasse je ein arithmetisches Nummernver- 
zeichunis aller vorgemerkten Schuldverschreibungen 
2a,
	        
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