Kap. I.
Verbindung der Verteilungsgesetze.
sind, so muß die Vereinbarung, welche die Beteiligung eines derselben
am Gewinn festsetzt, gleichzeitig entweder die einzelne oder die gemein
schaftliche Beteiligung der beiden anderen festsetzen, wird Thomas'
Anteil auf 40 Prozent festgestellt, so bleiben so Prozent zur Verteilung
zwischen Richard und Heinrich übrig, wird Richards Anteil auf 40 Pro
zent und Heinrichs Anteil auf 35 Prozent gesetzt, so wird dadurch Thomas
Anteil auf 25 Prozent bestimmt.
Unter den Gesetzen der Güterverteilung, wie sie in den Büchern
der herrschenden Richtung aufgestellt werden, ist jedoch von keinem der
artigen Verhältnisse die Rede. Venn wir sie herausfischen und zu
sammenstellen, so finden wir sie, wie folgt:
Der Lohn wird durch das Verhältnis zwischen dem der Zahlung
und Erhaltung von Arbeitskräften gewidmeten Kapitalbetrage und der
Anzahl beschäftungsuchender Arbeiter bestimmt.
Die Grundrente wird durch den Gewinn der Bebauung bestimmt;
alle Ländereien liefern als Grundrente den Teil ihres Produkts, der das
übersteigt, was ein gleicher Aufwand von Arbeit und Kapital aus dem
ärmsten in Benutzung befindlichen Boden verschaffen könnte.
Der Zinsfuß wird durch die Gleichung zwischen der Nachfrage
der Borgenden und dem Kapitalangebote der Darleihenden bestimmt.
Als Gesetz des Gewinnes wird angegeben, der Gewinn werde durch
die Löhne bestimmt, er falle, wenn die Löhne steigen, und steige, wenn
die Löhne fallen, oder um Mills Redewendung zu gebrauchen, der
Gewinn werde durch den Preis bestimmt, welchen die Arbeit dem
Kapitalisten kostet.
Die Nebeneinanderstellung dieser gebräuchlichsten Erklärungen der
Verteilungsgesetze zeigt sofort, daß sie der Wechselbeziehung ermangeln,
welche die wahren Verteilungsgesetze besitzen müssen. Sie greifen
weder ineinander, noch wirken sie zusammen. Somit sind wenigstens
Zwei dieser drei Gesetze falsch aufgefaßt oder falsch dargestellt. Dies
stimmt mit dem, was wir schon gesehen haben, daß nämlich die herr
schende Auffassung des Lohngesetzes und folglich auch des Gesetzes vom
Zinsfuß die Prüfung nicht besteht, wir müssen somit die wahren Gesetze
der Verteilung des Arbeitsproduktes in Lohn, Grundrente und Zins
aufsuchen. Der Beweis, daß wir sie gefunden, wird in ihrem Ineinander
greifen liegen, darin, daß sie einander begegnen, in Wechselwirkung
stehen und einander gegenseitig begrenzen.
Mit dem Gewinn hat diese Untersuchung offenbar nichts zu tun.
V)ir wollen ermitteln, welche Umstände die Verteilung des gemein
schaftlichen Produktes unter den Grund und Boden, die Arbeit und das
Kapital bestimmen, und Gewinn ist kein Ausdruck, der ausschließlich
einen dieser drei Teile betrifft, von den drei Teilen, in welche der
Gewinn durch die Nationalökonomie zerlegt wird — nämlich: Vergütung
^ür Risiko, Lohn für Aufsicht und Ertrag für die Kapitalnutzung —,
sällt der letztere unter den Ausdruck Zins, der alle Erträge der Kapital-
George, Fortschritt und Armut. 9