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Unfallanzeigen anfordern usw. Auf dem Gebiete der Unfallversicherung, der Mutterschaftsversicherung,
der Invaliditäts- und Altersversicherung und der Arbeitslosenversicherung arbeiten die Gewerbeinspektoren
Hand in Hand mit den übrigen sozialen Behörden.
Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegs-
zitfern kaufkraft
in 1000 Lire
Gewerbeitnspektion „+. 04+0r EEE EEE BE ER 31 1470 294
Ausgaben auf Grund des Gesetzes über Frauen- und Kinderarbeit ‘5 .
Vertrag zwischen Frankreich und Italien über den wechselseitigen
Sehutz: der Arbeiterschaft ........0 000000 RE nee AH H a 135 ;
Staatsaufsicht über die Unfallversicherung ................... 38 175 35
Insgesamt.... 246 1645 329
Im Gegensatz zu den übrigen Ländern besteht in Italien seit 1904 eine obligatorische Unfall-
versicherung, der infolge des Fehlens einer Krankenversicherung erhöhte Bedeutung zukommt.
Trägerin ist die Cassa Nazionale d’ Assicwrazione ner gli Infortuni degli Operar sul Lavoro, die der bereits
erwähnten Cassa Nazionale per le Assicuraziom Sociali untersteht. Die Aufbringung der Mittel erfolgt
durch die Arbeitgeber. Der Staat übt die Aufsicht, leistet aber keinen Zuschuß.
Während das Grundgesetz von 1904 lediglich gewerbliche Arbeitnehmer der Unfallversicherung
unterwarf, erfolgte während des Krieges durch Gesetz von 1917 die Einbeziehung auch der Arbeitnehmer
in der Landwirtschaft und 1922 derjenigen in der Fischerei. Von der Versicherungspflicht ausgenommen
sind Arbeitnehmer in Berufen mit geringer Unfallgefahr und mit Einkommen über einer gewissen Grenze.
Hingegen sind gewisse Gruppen beruflich Selbständiger in die Versicherungspflicht einbezogen.
Die Leistungen bestehen in Kapitalabfindungen oder Renten; die ersteren überwiegen. Ähnlich dem
in der deutschen Sozialversicherung angewandten System richtet sich die Leistung nicht allein nach den
Beiträgen, vielmehr tritt das Fürsorgeprinzip in den Vordergrund.
V. Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung und -versicherung.
Staatsausgaben für Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung und -versicherung.
in 1000 Mark Vorkriegs- ] in vH der gesamten in Mark Vorkriegskaufkraft
kaufkraft Sozialausgaben?) je Kopf der Bevölkerung
Vorkriegs- | Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs- ı Vorkriegs- Nachkriegs-
| _etat | etat | -- etat | etat | etat | etat
Großbritannien?) ...... 291.557 | 407 906 88,3 | 47,2 6,4 9,3
Frankreich... . 10 YA4989 63 772 71,9 | 47,7 3,7 1,6
Belgien vr Er er 15745: 20 507 6,4, | 38,3 2,1 2,7
N 39 8411 0,2 | 21,6 0,0 0,2
a. Allgemeines.
Die Kranken-, Alters- und Invalidenversorgung stellt das Kerngebiet der modernen Sozialversicherung
dar. Im internationalen Vergleich fehlt es jedoch gerade auf diesem Gebiete an jeder Einheitlichkeit so-
wohl der geschichtlichen Entwicklung als ‚der organisatorischen Ausgestaltung und Zusammenfassung der
einzelnen Fürsorge- und Versicherungszweige, Deutlich feststellbar ist lediglich ein immer fortschreitender
Übergang vom Fürsorge- zum Versicherungsprinzip und das Bestreben nach Vereinheitlichung der vor-
Kne Einrichtungen, „Bei der V erschiedenartigkeit der Organisationsformen war es nicht möglich,
mr internationalen Vergleich bis in die einzelnen Aufgabengebiete hinein zu verfolgen, und auch die in
esem Kapitel vorgenommene Zusammenfassung enthält nicht in allen Einzelheiten völlig Gleichartiges.
Ei Steht sowohl in der zeitlichen Entwicklung als organisatorisch und bezüglich der
Oo & x . .
nn Ta N % E Staatsmittel an der Spitze der vier verglichenen Länder. Die 1911 geschaffene
EN r . Ne N eine umfassende Kranken- und Invalidenversicherung (im Gegensatz zu den anderen
ANCErT ea a ch Wochenhilte), während Altersrenten in Form einer allgemeinen Staatsbürger-
N DO N rund des Old Age Pensions Act von 1908 gewährt werden. Der 1926 in Kraft getretene
CONNY DÄCNS und Old Age Pensions Act wandelt letztere unter Einbeziehung der Hinterbliebenen-
?) Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen.
2) Einschließlich der Ausgaben für Wochenhilfe