Die Höhe der „gegenwärtigen
Sozialbelastung kann ferner in Ver:
gleich gesetzt werden zu der Vor:
kriegszeit. Auch hier ist aber vor:
weg zu bemerken, daß dieser Ver:
zleich nicht mit absoluter Exaktheit
zu ziehen ist. Man hat hierbei zu
berücksichtigen, daß gegen 1913 das
Gebiet des Deutschen Reiches er:
heblich verkleinert ist, daß aber auf
der anderen Seite die Bevölkerungs-
zahl, soweit sie an der sozialen Für-
sorge interessiert ist, nicht kleiner
jeworden ist.
5. Die absolute Höhe der
Belastung stellt sich demnach
unter den oben in Ziffer 3 ange:
gebenen Zeitpunkten wie folgt dar:
Die Gesamtbelastung des
Jahres 1924.
Die Belastung der Wirtschaft war
m Jahre 1924 ohne Öffentliche
Mittel insgesamt auf einen Betrag
von 1692 Millionen Goldmark zu
beziffern, nämlich
a) Krankenversicherung . . 750 Mill.*)
5) Invalidenversicherung . . 360 „
c) Angestelltenversicherung . 126 „
d) Unfallversicherung . . .136
2) Knappschaftl. Pensions:
versicherung . .. ..100 ,„
D) Erwerbslosenfürsorge . .220 „
1692 Mill.
Die Belastung nach dem
Stande vom 1. April 1925.
Aus den oben unter Ziffer 3 dars
ielegten Gründen entspricht die für
jas Jahr 1924 errechnete Belastung
nicht mehr. den heutigen Verhält-
nissen. Es sind der für das Jahr 1924
gefundenen Zahl, soweit die Bez
lastung der Wirtschaft durch Bei:
*) Es wird hierbei noch an dieser
vom Reichsarbeitsministerium seinerzeit
ımtlich veröffentlichten Ziffer für die
S<rankenversicherung festgehalten, da die
Rechnungsergebnisse zur Zeit der Druck:
'‚egung dieser Abhandlung noch nicht
>ndgültig vorliegen. Es sei jedoch
ausdrücklich bemerkt, daß nach den be:
:eits jetzt vorliegenden vorläufigen
träge in Frage kommt,
?ositionen hinzuzurechnen:
1) Invalidenversicherung (her:
vorgerufen durch Erhöhung
der Steigerungsbeträge im
ersten Vierteljahr 1925) .
Angestelltenversicherung
‘durch Erhöhung der Ges
1altssumme bei gleichblei:
benden Beitragssätzen) .
£nappschaftsversicherung
"durch Vermehrung der
Leistungen) ...... 60 „
| 240 Mill,
Die Gesamthöhe der Beiträge
)hne Heranziehung der öffentlichen
Mittel beträgt sonach 1932 Millionen
Mark (1692 + 240).
Folgende
Die Mehrbelastung durch
die in der zweiten Hälfte
desJahres 1925 vom Reichs-
tag verabschiedeten Ges:
setze.
a) Das Gesetz über An:
derungen in der Uns
fallversicherung . .
Das Gesetz über den
Ausbau der Ange-
stelltenversicherung
(Mehrbelastung ins-
besondere begründet
lurch d.schematische
Srhöhung sämtlicher
leiträge um 33% v.
I. und durch die Ein-
Higung einer neuen
Gehaltsklasse) . .
Die vom Reichstag
beschlossenen Ers
ıöhungen d. Leistun»
zen und Beiträge in
der Invaliden:
versicherung . 105 , u
289 Mill. mehr
Die Gesamtbelastung durch Beiz
räge ohne Heranziehung der öffent:
ichen Mittel beträgt hiernach 2221
Millionen Mark (1932 + 289).
{34 Mill. mehr
Jnterlagen die Belastung für die Kran
‚enversicherung aller Voraussicht nach
)ereits für das Jahr 1924 wesentlich
ıöher sein wird, als die oben angegebene
Ziffer von 750 Millionen Reichsmark,
ınd daß man nicht fehlgehen wird, die
3elastung bereits für das Jahr 1924 mit
und 1 Milliarde Reichsmark zu veran-
schlagen.
K