fullscreen: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die Höhe der „gegenwärtigen 
Sozialbelastung kann ferner in Ver: 
gleich gesetzt werden zu der Vor: 
kriegszeit. Auch hier ist aber vor: 
weg zu bemerken, daß dieser Ver: 
zleich nicht mit absoluter Exaktheit 
zu ziehen ist. Man hat hierbei zu 
berücksichtigen, daß gegen 1913 das 
Gebiet des Deutschen Reiches er: 
heblich verkleinert ist, daß aber auf 
der anderen Seite die Bevölkerungs- 
zahl, soweit sie an der sozialen Für- 
sorge interessiert ist, nicht kleiner 
jeworden ist. 
5. Die absolute Höhe der 
Belastung stellt sich demnach 
unter den oben in Ziffer 3 ange: 
gebenen Zeitpunkten wie folgt dar: 
Die Gesamtbelastung des 
Jahres 1924. 
Die Belastung der Wirtschaft war 
m Jahre 1924 ohne Öffentliche 
Mittel insgesamt auf einen Betrag 
von 1692 Millionen Goldmark zu 
beziffern, nämlich 
a) Krankenversicherung . . 750 Mill.*) 
5) Invalidenversicherung . . 360 „ 
c) Angestelltenversicherung . 126 „ 
d) Unfallversicherung . . .136 
2) Knappschaftl. Pensions: 
versicherung . .. ..100 ,„ 
D) Erwerbslosenfürsorge . .220 „ 
1692 Mill. 
Die Belastung nach dem 
Stande vom 1. April 1925. 
Aus den oben unter Ziffer 3 dars 
ielegten Gründen entspricht die für 
jas Jahr 1924 errechnete Belastung 
nicht mehr. den heutigen Verhält- 
nissen. Es sind der für das Jahr 1924 
gefundenen Zahl, soweit die Bez 
lastung der Wirtschaft durch Bei: 
*) Es wird hierbei noch an dieser 
vom Reichsarbeitsministerium seinerzeit 
ımtlich veröffentlichten Ziffer für die 
S<rankenversicherung festgehalten, da die 
Rechnungsergebnisse zur Zeit der Druck: 
'‚egung dieser Abhandlung noch nicht 
>ndgültig vorliegen. Es sei jedoch 
ausdrücklich bemerkt, daß nach den be: 
:eits jetzt vorliegenden vorläufigen 
träge in Frage kommt, 
?ositionen hinzuzurechnen: 
1) Invalidenversicherung (her: 
vorgerufen durch Erhöhung 
der Steigerungsbeträge im 
ersten Vierteljahr 1925) . 
Angestelltenversicherung 
‘durch Erhöhung der Ges 
1altssumme bei gleichblei: 
benden Beitragssätzen) . 
£nappschaftsversicherung 
"durch Vermehrung der 
Leistungen) ...... 60 „ 
| 240 Mill, 
Die Gesamthöhe der Beiträge 
)hne Heranziehung der öffentlichen 
Mittel beträgt sonach 1932 Millionen 
Mark (1692 + 240). 
Folgende 
Die Mehrbelastung durch 
die in der zweiten Hälfte 
desJahres 1925 vom Reichs- 
tag verabschiedeten Ges: 
setze. 
a) Das Gesetz über An: 
derungen in der Uns 
fallversicherung . . 
Das Gesetz über den 
Ausbau der Ange- 
stelltenversicherung 
(Mehrbelastung ins- 
besondere begründet 
lurch d.schematische 
Srhöhung sämtlicher 
leiträge um 33% v. 
I. und durch die Ein- 
Higung einer neuen 
Gehaltsklasse) . . 
Die vom Reichstag 
beschlossenen Ers 
ıöhungen d. Leistun» 
zen und Beiträge in 
der Invaliden: 
versicherung . 105 , u 
289 Mill. mehr 
Die Gesamtbelastung durch Beiz 
räge ohne Heranziehung der öffent: 
ichen Mittel beträgt hiernach 2221 
Millionen Mark (1932 + 289). 
{34 Mill. mehr 
Jnterlagen die Belastung für die Kran 
‚enversicherung aller Voraussicht nach 
)ereits für das Jahr 1924 wesentlich 
ıöher sein wird, als die oben angegebene 
Ziffer von 750 Millionen Reichsmark, 
ınd daß man nicht fehlgehen wird, die 
3elastung bereits für das Jahr 1924 mit 
und 1 Milliarde Reichsmark zu veran- 
schlagen. 
K
	        
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