58 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
schrieben. Im Kanton Bern sind mit Referendum zu entscheiden
alle Gesetze und Beschlüsse, die eine Ausgabe von mehr als 500000 ^
Franks nach sich ziehen. Eine Reihe von Staaten hat mit der g (
Trennung von Staat und Kirche das Prinzip aufgestellt, daß für ^
konfessionelle Zwecke keine Ausgaben gestattet seien. In Ungarn e]
sind die Zuschüsse des Staates für einzelne Konfessionen fixiert, j.
Eine Zeitlang war auch der Zuschuß zu den Kosten des \ olks- p
Unterrichtes festgesetzt. Bei vielen Ausgaben, namentlich für nur d;
einmal vorkommende Zwecke, wird in den bezüglichen Gesetzen w
eine Grenze der Ausgaben festgesetzt. I,
Im Gegensatz zu dem Bestreben Englands und Frankreichs, den w
Einfluß des Parlaments auf die Feststellung der Einnahmen und Aus- cl
gaben zu beschränken, ist es in den Vereinigten Staaten von Nord- r£
amerika umgekehrt die Legislative, die das Budget allein, ohne Beein- U]
flussung von Seite der Regierung und ohne Beschränkung, entwirft
und feststellt. Kein Mitglied ist in irgendeiner Weise beschränkt, R
nach Beheben Anträge mit Bezug auf Einnahmen oder Ausgaben zu ai
stellen. Also „die finanzielle Anarchie“ 1 ). Das Budget wird durch ei
die Finanzkomitees entworfen und die vom Finanzminister bezüglich h-
der Bedürfnisse der verschiedenen Ressorts eingereichten Dokumente
dienen nur als Material. Der Finanzminister und die Fachminister y(
nehmen an den Beratungen des Komitees nicht teil, können abei m
konsultiert werden. Ursprünglich war bloß ein Komitee, das das h:
Budget vorbereitete, dann wurde ein Komitee speziell für die Be- d(
ratung der Ausgaben gebildet, das sich später in acht Komitees be
teilte. Später wurde der Versuch gemacht, diese verschiedenen he
Komitees zu vereinigen, was bis zu einem gewissen Grade gelang. E
Bezüglich der Einnahmen gilt die Praxis, daß der Kongreß die- | V(
selben nicht alljährlich festsetzt. Im Hause der Repräsentanten ;
wird das Recht, den Voranschlag abzuändern, selten in Anspruch G
genommen, häufiger im Senat. Einen Schutz gegen leichtsinnige | E
Finanzwirtschaft erblickt man auch allgemein in der wichtigen Rolle, I 1!
die im parlamentarischen Leben der Vereinigten Staaten der Prä- di
sident des Repräsentantenhauses (Speaker) spielt. Trotzdem sucht ei
man weitere Garantien einer vorsichtigen Finanzwirtschaft, die frei- hi
lieh vorläufig keine hochtragische Bedeutung zu haben scheinen, I A
nachdem in der Regel die Staatseinnahmen die Staatsausgaben über- ai
schreiten 2 ). Der Weltkrieg, in den sich auch Amerika hineinstürzte, ai
wird hier gewiß großen Wechsel schaffen. st
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*) Jeze, Science des finances. Le budget. (Paris 1910.) 8. L19.
8 ) Jeze, ebenda, 8. 248.