126 Site, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
Jorglos in den Tag hinein, Deshalb erfdHheint es al8 eine dringende Forde-
rung der Sozialreform wie au der Bevölferungspolitik, foweit die eigne
Einficht und freie Ent{Hließung verjagt, dur Zwang einzugreifen,
Der Sparzwvang für Jugendliche ift ein Stüd „Fürforgeerziehung“ für ein ganz
befdhränktes Gebiet: Erziehung zu einer gevrdneten Ausgaben
wirtfdqaft unter fpezieller Berüdfidhtigung der zukünftigen Familiengründung.
Wer ben Staate die Pflicht zujGhreibt, im Falle der Not jedem ein Eriftenzminımum
zu gewährleiften, Kann {har auch das Recht nicht verfagen, jeden zur Erfüllung feiner
eignen Piliht der Vorforge für die Zukunft anzuhalten. Das gilt doppelt für die
Jahre der Minderjährigkeit. Sparziwang und Verfidherungspfl ht haben [Oh al3 zwed-
mäßige Mittel zu bdiejfem Ziele bewährt, daher ihre prinzipielle und praktilche
Berechtigung.
Die BelhHränkeng des Sparzwanges auf die minderjährigen Arbeiter
hat einen doppelten Grund. Einmal ift hier daz Bedürfnis hefonders ftark. Die Lode-
tung der Famikienbande und die Gefahren der frühen wirtfHaftliden Selbjtändigkeit
und des reichen VerdienjteS haben in und mit der induftriellen Entwidlung vor allem
lid geltend gemacht, hier muß deshalb au die Reform vor allem und zunächit ein»
legen. Dann aber ijt auch die Durchführung eines [olden Zwanges hier am leichtejten,
meil die Erhebung der Spareinlagen in derfelben Weife wie die Einzahlung der
Verfiherungsbeiträge erfolgen und der AWrbeitgeber dafür verantwortlid gemacht
werden kann.
Ein Sparzwang für jugendliche Arbeiter i{ft nicht neu. Wohlwollende
Arbeitgeber Haben auch Hier {Hon feit Jahren das Vorbild gegeben, 3. B.
Billeroy & Boch (Mettlach), „Bergifche Stahlinduftrie‘ GmbH. (Nem-
jheid), Ruß-Suchard & Co, (Lörrach, Baden), Sräfl. Stolberg-Wernige-
vodelcdhe Faktorei (Yjenburg).) Auf Grund des Arbeitsvertrag werden
etwa 5 bis 10 Prozent des Lohnes oder mehr nicht ausgezahlt, jondern für
die jugendlichen Arbeiter in die eigne Fabriffparkafle oder in eine Öffent-
lie Sparkalje eingelegt. Durch hohe Verzinjung oder Prämien wird zu
weitern Einlagen ermuntert. Die Einlagen werden „a efperrt“, indem
die Erhebung entweder von der Zuftimmung des Arbeiterausichuffes oder
einer fonjtigen Stelle abhängig gemacht wird, oder eine Sperrung bis
zu einem beftimmten (etwa dem 21. oder 25.) Lebensjahre oder bis zur
Verheiratung ftattfindet, BVereinzelte Unternehmer, 3. B. D. Peters in
Neviges, Haben die Einlagen insbefondere auch für die {pätere Erwerbung
eine3 eignen Heim? nugbar gemacht und damit große Erfolge erzielt.
Schmerzlidhe Erfahrungen im gegenwärtigen Kriege haben bereitz
mehrere Generallfommandos zu energijden Verordnungen im
Sinne des Sparzwanges beftimmt, Der in der Kriegszeit befonder3 hohe
Verdienjt wirkte um fo verhängnisvoller, als der Vater vielfach im Felde
jtand und die Mütter jeder Autorität ermangelte. Das Ziel diefer Vers
ordnungen bejdhränkt ji deshalb auch zunächit auf die Kriegszeit.
Die durdhgreifendjte Verordnung ift von dem Oberkommando in den Marken
äünterm. 22. März 1916 erlaffen. An jugendliche Berfonen beiderlei Ge{hlecht3 biz zum
N Nal. Mil+rnrathb. Die Nabrifivarkalfle. Berlin 1913, Heumann.