Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

126 Site, SGeburtenrüdgang und Sozialreform 
Jorglos in den Tag hinein, Deshalb erfdHheint es al8 eine dringende Forde- 
rung der Sozialreform wie au der Bevölferungspolitik, foweit die eigne 
Einficht und freie Ent{Hließung verjagt, dur Zwang einzugreifen, 
Der Sparzwvang für Jugendliche ift ein Stüd „Fürforgeerziehung“ für ein ganz 
befdhränktes Gebiet: Erziehung zu einer gevrdneten Ausgaben 
wirtfdqaft unter fpezieller Berüdfidhtigung der zukünftigen Familiengründung. 
Wer ben Staate die Pflicht zujGhreibt, im Falle der Not jedem ein Eriftenzminımum 
zu gewährleiften, Kann {har auch das Recht nicht verfagen, jeden zur Erfüllung feiner 
eignen Piliht der Vorforge für die Zukunft anzuhalten. Das gilt doppelt für die 
Jahre der Minderjährigkeit. Sparziwang und Verfidherungspfl ht haben [Oh al3 zwed- 
mäßige Mittel zu bdiejfem Ziele bewährt, daher ihre prinzipielle und praktilche 
Berechtigung. 
Die BelhHränkeng des Sparzwanges auf die minderjährigen Arbeiter 
hat einen doppelten Grund. Einmal ift hier daz Bedürfnis hefonders ftark. Die Lode- 
tung der Famikienbande und die Gefahren der frühen wirtfHaftliden Selbjtändigkeit 
und des reichen VerdienjteS haben in und mit der induftriellen Entwidlung vor allem 
lid geltend gemacht, hier muß deshalb au die Reform vor allem und zunächit ein» 
legen. Dann aber ijt auch die Durchführung eines [olden Zwanges hier am leichtejten, 
meil die Erhebung der Spareinlagen in derfelben Weife wie die Einzahlung der 
Verfiherungsbeiträge erfolgen und der AWrbeitgeber dafür verantwortlid gemacht 
werden kann. 
Ein Sparzwang für jugendliche Arbeiter i{ft nicht neu. Wohlwollende 
Arbeitgeber Haben auch Hier {Hon feit Jahren das Vorbild gegeben, 3. B. 
Billeroy & Boch (Mettlach), „Bergifche Stahlinduftrie‘ GmbH. (Nem- 
jheid), Ruß-Suchard & Co, (Lörrach, Baden), Sräfl. Stolberg-Wernige- 
vodelcdhe Faktorei (Yjenburg).) Auf Grund des Arbeitsvertrag werden 
etwa 5 bis 10 Prozent des Lohnes oder mehr nicht ausgezahlt, jondern für 
die jugendlichen Arbeiter in die eigne Fabriffparkafle oder in eine Öffent- 
lie Sparkalje eingelegt. Durch hohe Verzinjung oder Prämien wird zu 
weitern Einlagen ermuntert. Die Einlagen werden „a efperrt“, indem 
die Erhebung entweder von der Zuftimmung des Arbeiterausichuffes oder 
einer fonjtigen Stelle abhängig gemacht wird, oder eine Sperrung bis 
zu einem beftimmten (etwa dem 21. oder 25.) Lebensjahre oder bis zur 
Verheiratung ftattfindet, BVereinzelte Unternehmer, 3. B. D. Peters in 
Neviges, Haben die Einlagen insbefondere auch für die {pätere Erwerbung 
eine3 eignen Heim? nugbar gemacht und damit große Erfolge erzielt. 
Schmerzlidhe Erfahrungen im gegenwärtigen Kriege haben bereitz 
mehrere Generallfommandos zu energijden Verordnungen im 
Sinne des Sparzwanges beftimmt, Der in der Kriegszeit befonder3 hohe 
Verdienjt wirkte um fo verhängnisvoller, als der Vater vielfach im Felde 
jtand und die Mütter jeder Autorität ermangelte. Das Ziel diefer Vers 
ordnungen bejdhränkt ji deshalb auch zunächit auf die Kriegszeit. 
Die durdhgreifendjte Verordnung ift von dem Oberkommando in den Marken 
äünterm. 22. März 1916 erlaffen. An jugendliche Berfonen beiderlei Ge{hlecht3 biz zum 
N Nal. Mil+rnrathb. Die Nabrifivarkalfle. Berlin 1913, Heumann.
	        
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