Full text: Kartelle

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so muß doch hervorgehoben werden, daß in der Kriegs- und Nach- 
kriegszeit nicht ganz selten Vorschläge für eine allgemeine Zwangs- 
kartellierung der Industrie gemacht und zeitweise auch sehr eifrig er- 
örtert worden sind. Der Kaligesetzentwurf von ı910, die vielfachen 
Zwangsorganisationen der Kriegswirtschaft und vor allem auch der 
infolge des Krieges ungeheuer gewachsene Finanzbedarf des Reichs 
haben die Verbreitung dieser Idee sehr gefördert. 
Einen Ausgangspunkt vieler einschlägiger Erörterungen bilden 
einige Vorschläge, die Friedrich Naumann in seinem Buch „Mittel- 
europa“!) gemacht hat. Er führte dort?) aus: „Die Finanzpolitik 
hinter dem Kriege wird in der Hauptsache auf Staatssyndikaten mit 
Arbeiterversicherung beruhen müssen. Das letztere ist ein notwen- 
diger Bestandteil, ohne den die Staatssyndikate zu Organen des 
Klassenstaates werden würden und ohne den man für sie keine 
parlamentarischen Mehrheiten gewinnen und erhalten könnte, .. 
Finanziell bedeutet das Staatssyndikat die Auflegung eines gewissen 
Steuersolls auf einen Erwerbsverband, der dafür als Gegenleistung 
das Recht erhält, der einzige seiner Art zu sein. Um es am Spiritus- 
syndikat zu verdeutlichen, so erfindet der Staat von sich aus keine 
neue Produktions- oder Fabrikationssteuer, sondern verlangt von der 
Syndikatsleitung, daß sie die erforderlichen Millionen aufbringt, wie 
sie es geschäftlich für richtig hält. Diesen Syndikatsumlagen haben 
sich auch die Produzenten oder Verarbeiter anzufügen, die bisher 
nicht zum Syndikat gehören, was ein sehr starker Antrieb zum An- 
schluß ist. Bricht nun dieses auf staatlich bevorzugter Freiwilligkeit 
aufgebaute Syndikat aus irgendeinem Grunde zusammen oder wird 
nicht wieder erneuert, so tritt Staatsauflage für verkaufte oder ver- 
arbeitete Quantitäten ein, was sehr zur Erhaltung des Syndikates 
beiträgt. Die Preisbildung und die Vertriebsmethode ist Syndikats- 
angelegenheit, aber der Staat hat ein sehr einfaches Mittel gegen 
Überschreitungen oder Nichtinnehaltung der Arbeitersicherungen: er 
kann die Auflage ändern, wenn es als Erziehungsdruck nötig ist. 
Das ist die für den Staat leichteste Art, Geld aufzubringen und gleich- 
zeitig die geschäftlich biegsamste. . . Unter allen denkbaren Methoden 
hat die hier angedeutete den ungeheuren Vorzug, daß sie geradezu 
zur geschäftlichen und technischen Konzentration und Verbesserung 
drängt. Das Selbstinteresse der Unternehmervereinigungen wird dem 
Staatsinteresse dienstbar gemacht... Dieser Gedankengang‘ wird 
natürlich zunächst vielfachen Widersprüchen und Bedenken begegnen, 
l) Berlin 1915. 
2) S. 147 ff.
	        
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