Full text: Kartelle

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Diese und ähnliche Gedanken, die in der gleichen Zeit auf- 
tauchten, sind damals vielfach debattiert worden. Soweit derartige 
Vorschläge lediglich die finanzpolitische Seite behandelten !), schieden 
sie hier aus. Die Bezeichnung reiner Steueraufbringungsverbände 
als Steuersyndikate muß als irreführend abgelehnt werden. 
Dagegen sind hier diejenigen Pläne zu erwähnen, die die Steuer- 
aufbringung und die Kartellierung miteinander verbinden. Es lassen 
sich da zwei Richtungen unterscheiden: die einen denken in erster 
Linie an die Lastenaufbringung und betrachten eine kartellmäßige 
Ausgestaltung der Zwangsverbände nur als eine Nebenwirkung; den 
anderen ist die Zwangskartellierung die Hauptsache, sie hoffen, diesen 
Plan der Regierung der Öffentlichkeit usw. dadurch schmackhafter 
zu machen, daß sie den Zwangskartellen erhöhte Steuerleistungen 
auferlegen. 
Als Beispiel für die finanzpolitisch orientierten Vorschläge sei 
die Schrift von Georg Bernhard „Die Steuergemeinschaft“?) ge- 
nannt, Er legt dar, daß infolge des Finanzbedarfes des Reiches die 
indirekten Steuern ungeheuerlich gesteigert werden müßten, daß solch 
hohe Steuern aber die schädlichsten, ja sogar vielleicht tödliche Wir- 
kungen auf die Gewerbe ausüben könnten, wenn sie falsch angesetzt 
werden. „Wenn die Erträge nicht in Frage gestellt, wenn die Ge- 
kussion gelangt, erheben gewisse Industriezweige diesseits wie jenseits den Schrei: 
eine deutsch-österreichisch-ungarische Zolleinigung werde ihr heimisches Absatzgebiet 
einem übermächtigen Konkurrenten und sie selbst dem Untergange preisgeben. Diese 
Befürchtung erscheint nach den Kartelleinrichtungen in der deutschen Walzeisen- 
industrie nicht mehr so unbedingt zutreffend. Haben wir doch gesehen, wie die ver- 
schiedenen deutschen Walzwerksverbände sich innerhalb eines einheitlichen Zollgebietes 
gegenseitig Schutzgebiete garantieren. Haben wir doch eine Abmachung kennenge- 
lernt, die bereits heute die deutschen Walzwerke nicht nur von dem Öösterreichisch- 
ungarischen Ländergebiete ausschließt, sondern auch die Konkurrenz der deutschen 
und österreichisch-ungarischen Werke im Auslande nach Grundsätzen regelt, bei denen 
beide bestehen können. Somit scheint im Kartell ein Mittel gefunden zu sein, um auch 
bei einheitlichem Zollgebiet den Werken, die es bedürfen, des weiteren den nötigen 
Schutz zukommen zu lassen. Und auch die absoluten Gegner der Kartelle würden 
vielleicht manche mit diesen verbundene Übelstände übersehen, gelänge es mit Hilfe 
derselben dem historischen und völkerrechtlichen Bande, das die beiden Reiche um- 
schließt, die Einheit des Wirtschaftsgebietes zu geben, in welchem die wirksamste 
Sicherung seiner Dauer zu sehen wäre.‘‘ (Mitteilungen der Gesellschaft Österreichi- 
scher Volkswirte, ı. Jahrg., 1888/89, Wien 1889, S. 171.) 
l) Vgl.z.B. Stolper, Deutsch-Österreich als Sozial- und Wirtschaftsproblem. 
München ı921. S. 279ff.; Gerloff, Steuerwirtschaft und Sozialismus. Leipzig 
to22. S. 471£., 5541. 
?) Mannheim 1921. Vgl. auch Bernhard, Probleme der Finanzreform. 
Berlin 1915. S., ss5ff.
	        
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