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Diese und ähnliche Gedanken, die in der gleichen Zeit auf-
tauchten, sind damals vielfach debattiert worden. Soweit derartige
Vorschläge lediglich die finanzpolitische Seite behandelten !), schieden
sie hier aus. Die Bezeichnung reiner Steueraufbringungsverbände
als Steuersyndikate muß als irreführend abgelehnt werden.
Dagegen sind hier diejenigen Pläne zu erwähnen, die die Steuer-
aufbringung und die Kartellierung miteinander verbinden. Es lassen
sich da zwei Richtungen unterscheiden: die einen denken in erster
Linie an die Lastenaufbringung und betrachten eine kartellmäßige
Ausgestaltung der Zwangsverbände nur als eine Nebenwirkung; den
anderen ist die Zwangskartellierung die Hauptsache, sie hoffen, diesen
Plan der Regierung der Öffentlichkeit usw. dadurch schmackhafter
zu machen, daß sie den Zwangskartellen erhöhte Steuerleistungen
auferlegen.
Als Beispiel für die finanzpolitisch orientierten Vorschläge sei
die Schrift von Georg Bernhard „Die Steuergemeinschaft“?) ge-
nannt, Er legt dar, daß infolge des Finanzbedarfes des Reiches die
indirekten Steuern ungeheuerlich gesteigert werden müßten, daß solch
hohe Steuern aber die schädlichsten, ja sogar vielleicht tödliche Wir-
kungen auf die Gewerbe ausüben könnten, wenn sie falsch angesetzt
werden. „Wenn die Erträge nicht in Frage gestellt, wenn die Ge-
kussion gelangt, erheben gewisse Industriezweige diesseits wie jenseits den Schrei:
eine deutsch-österreichisch-ungarische Zolleinigung werde ihr heimisches Absatzgebiet
einem übermächtigen Konkurrenten und sie selbst dem Untergange preisgeben. Diese
Befürchtung erscheint nach den Kartelleinrichtungen in der deutschen Walzeisen-
industrie nicht mehr so unbedingt zutreffend. Haben wir doch gesehen, wie die ver-
schiedenen deutschen Walzwerksverbände sich innerhalb eines einheitlichen Zollgebietes
gegenseitig Schutzgebiete garantieren. Haben wir doch eine Abmachung kennenge-
lernt, die bereits heute die deutschen Walzwerke nicht nur von dem Öösterreichisch-
ungarischen Ländergebiete ausschließt, sondern auch die Konkurrenz der deutschen
und österreichisch-ungarischen Werke im Auslande nach Grundsätzen regelt, bei denen
beide bestehen können. Somit scheint im Kartell ein Mittel gefunden zu sein, um auch
bei einheitlichem Zollgebiet den Werken, die es bedürfen, des weiteren den nötigen
Schutz zukommen zu lassen. Und auch die absoluten Gegner der Kartelle würden
vielleicht manche mit diesen verbundene Übelstände übersehen, gelänge es mit Hilfe
derselben dem historischen und völkerrechtlichen Bande, das die beiden Reiche um-
schließt, die Einheit des Wirtschaftsgebietes zu geben, in welchem die wirksamste
Sicherung seiner Dauer zu sehen wäre.‘‘ (Mitteilungen der Gesellschaft Österreichi-
scher Volkswirte, ı. Jahrg., 1888/89, Wien 1889, S. 171.)
l) Vgl.z.B. Stolper, Deutsch-Österreich als Sozial- und Wirtschaftsproblem.
München ı921. S. 279ff.; Gerloff, Steuerwirtschaft und Sozialismus. Leipzig
to22. S. 471£., 5541.
?) Mannheim 1921. Vgl. auch Bernhard, Probleme der Finanzreform.
Berlin 1915. S., ss5ff.