Preise entstehen. Je nach dem Grad des Zusammenschlusses und der Einschränkung
des freien Wettbewerbs ergeben sich dabei Erscheinungen von sehr verschiedenem
volkswirtschaftlichen Einfluß, von solchen an, die an den Preisen, wie sie bei Aufrecht-
erhaltung völlig freier Konkurrenz herrschen, nichts Wesentliches ändern, bis zu Ver-
bänden, die eine monopolähnliche Stellung mit entsprechenden Preisen zu erlangen ver-
mögen. Das gilt in gleicher Weise von den Kartellen der Unternehmer wie von den Ge-
werkvereinen der Arbeiter, die trotz aller äußeren Verschiedenheiten sowohl in ihren
letzten Zielen, wie in den Mitteln, mit denen sie diese Ziele zu erringen suchen, prinzipiell
vollkommen übereinstimmen, und die daher eine tiefer eindringende Betrachtung
durchaus zu derselben Klasse volkswirtschaftlicher Erscheinungen rechnen wird.“
Hilferding sagt in seinem ‚„Finanzkapital‘“*): ‚,Die Gewerkschaft hat
die Funktion, die Konkurrenz der Arbeiter untereinander auf dem Arbeitsmarkt auf-
zuheben; sie erstrebt das Monopol des Angebots der Ware Arbeitskraft.“
Die Liste solcher Äußerungen ließe sich noch leicht verlängern?). Es mag aber
genügen, aus der Schrift von Hermann Müller über „Karl Marx und die Ge-
werkschaften‘‘?) hier noch folgende Sätze anzuführen: „Von den verschiedenen Arten
der Konkurrenz, die auf den Preis der Arbeitskraft, den Arbeitslohn, einwirken, ist am
wichtigsten und zugleich für die Arbeiter am schädlichsten die Konkurrenz der Arbeiter
untereinander: das gegenseitige Unterbieten. Marx hat nachdrücklich darauf hinge-
wiesen, daß die Arbeiter bestrebt sein müssen, diese Konkurrenz abzuschwächen und zu
beseitigen. Solange die Lohnarbeit besteht, werden sie sie nie ganz beseitigen können,
aber ihre Abschwächung ist bis zu einem hohen Grade möglich. Das Mittel ist die Koa-
lition, die Verabredung und der Kampf zur Erringung besserer Lohn- und Arbeits-
bedingungen, wobei am wirksamsten nicht die gelegentliche, sondern die dauernde Ver-
einigung zum Zweck der Koalition ist: die Gewerkschaft... Alles, was die Gewerk-
schaften unternehmen, läuft in der Tat auf die Abschwächung der Konkurrenz der
Arbeiter untereinander hinaus. Ihr dient die Beherrschung oder doch die Beeinflussung
des Arbeitsnachweises und die damit verbundene Verschiebung der Arbeitskräfte;
die Fernhaltung solcher aus Betrieben, in denen die Lohn- und Arbeitsbedingungen
schlecht sind. Ihr dient auch die Gewährung von Reise- und Arbeitslosenunterstützung,
denn beide sollen verhindern, daß die Arbeiter aus Mangel an Existenzmitteln gezwungen
sind, sich für jeden Preis anzubieten, ihr dient der Kampf gegen die Stückarbeit, ihr
dient die Beschränkung der Frauenarbeit auf solche Tätigkeiten, die den Organismus der
Frauen nicht schädigen, ebenso wie die Beseitigung der Kinderarbeit, ihr dient auch
die Beschränkung der Arbeitszeit. Das wird zu erreichen versucht durch gemeinsame
Einwirkung der Arbeiter.‘
1) 2. Aufl, Wien 1920. 5.479.
2) Vgl.z.B. Liefmann, 5.5, 10. Goldschmidt, Gewerkvereine
und Kartelle, Münchener staatswiss. Diss., 1907. Cassel, Neuere monopolistische
Tendenzen in Industrie und Handel. Berlin 1927. Mannstaedt, Die monopoli-
stischen Bestrebungen und ihre Bedeutung für das deutsche Wirtschaftsleben. Rostock
1928. Kartellpolitik und Gewerkschaftspolitik (Magazin der Wirtschaft 1929. S. 257 ff.).
Briefs, Art. Gewerkschaftswesen im Handwörterbuch der Staatswissenschaften,
4. Aufl., Bd. 4, S. 1128 ff., ders., Die Preiskartelle der Arbeitnehmer (Magazin der
Wirtschaft 1927, S. 1011ff.). Caro, Die Kartellgerichtspraxis und ihre Auswirkungen
München 1926.
N Berlin 1018. S. 17