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polistische Organisationen kennzeichnen wollen. Legt man diese
weitere Bedeutung zugrunde, dann besagt aber der Ausdruck
Monopol für den Kartellbegriff nichts anderes als das, was oben —
weniger schlagwortmäßig, dafür aber auch weniger mißverständlich
— als Zusammenschluß der „ausschlaggebenden Mehrheit der Konkurrenten
eines Marktgebietes“ bezeichnet ist. Da durch solche
Ausdrucksweise weniger Anlaß zu Mißverständnissen und Irrtümern
gegeben wird, scheint es mir wünschenswert, ihn der Bezeichnung
„monopolistische Organisation“ vorzuziehen ‘?).
6. Ausgeschlossen von dem Kartellbegriff werden
die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberverbände.
Damit soll in keiner Weise verkannt werden, daß zwischen ihnen
und den Kartellen eine sehr weitgehende Verwandtschaft besteht.
Was zunächst die Gewerkvereine (Gewerkschaften) der Arbeitnehmer
anlangt, so handelt es sich auch bei ihnen um Verbände von
Anbietern, die einander ohne Zusammenschluß als Konkurrenten
gegenüberstehen würden. Die Verbandsbildung verfolgt, gerade wie
bei den Kartellen, den Zweck, diese gegenseitige Konkurrenz einzuschränken?),
und auch die Mittel, die die Gewerkschaften dabei
anwenden, sind den Maßnahmen der Kartelle oft analog. In der
Literatur ist deshalb auch oft anerkannt worden, daß die Arbeitnehmerverbände
hinsichtlich ihrer Ziele und der Methoden ihres Vorgehens
eine weitgehende Verwandtschaft mit den Kartellen haben.
So sagte Brentano ®) 1890, nachdem er die Wettbewerbsverhältnisse beim
Angebot von Arbeitskraft dargelegt hatte: ‚,Das einzige Mittel gegen jedwede Unfähig-1)
Wenn man sich dafür entscheidet, auch bei Verbänden einer Vielzahl selbständiger
Anbieter, die sich nur hinsichtlich der Verkaufskonditionen, der Produktionsmenge
oder dgl. gewissen Beschränkungen unterworfen haben, von einer monopolistischen
Organisation zu reden, dann muß man sich jedenfalls darüber klar sein, daß der
Ausdruck monopolistische Organisationen mehr umfaßt als nur Kartelle. Spricht man
also von Monopolbildungen, Monopolpreisen, Monopolkontrolle, so bedeutet das mehr
als nur Kartellbildungen, Kartellpreise, Kartellkontrolle.
2) In den von Marx formulierten Resolutionen des Genfer Kongresses der ‚,Internationale‘
1866 heißt es bei Erörterung der Gewerkschaften: ‚Die einzige soziale Macht
auf der Seite der Arbeiter ist ihre Masse. Die Macht der Masse wird jedoch durch Uneinigkeit
gebrochen. Die Zersplitterung der Arbeiter wird erzeugt und erhalten durch
die unvermeidliche Konkurrenz unter sich selbst. Die Gewerkscha ften entstanden
zuerst aus spontanen Versuchen von Arbeitern
zur Beseitigung oder mindestens Einengung dieser Konkurrenz,
um Vertragsbedingungen zu erringen, die sie wenigstens über die Stellung
bloßer Sklaven erhoben.‘ (Abgedruckt im Anhang von Ka rl] Marx, Die Inauguraladresse
der internationalen Arbeiter-Association, herausgegeben von Kautsky,
Berlin 1922, S. 47).
Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 45, S. XXX f.
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