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Wettbewerbern immer wieder die Neigung zeigt, durch konkurrenzbeschränkende
Maßnahmen ihre wirtschaftliche Lage zu bessern‘).
Natürlich weisen solche Maßnahmen und Organisationen entsprechend
der jeweiligen allgemeinen Gestaltung des Wirtschaftslebens
verschiedene Formen auf, aber diese äußeren Verschiedenheiten dürfen
nicht hindern, das Gemeinsame in den konkurrenzbeschränkenden
Tendenzen verschiedener Wirtschaftsepochen anzuerkennen 2).
Daß Kartelle nicht etwas ganz Neuartiges sind. kann man
von Herzog und seinen Aufsatz ‚‚Wirtschaftliche Zusammenschlüsse im Braugewerbe
vor Einführung der Gewerbefreiheit‘‘ (Kartell-Rundschau 1928, S. 601 ff.).
1) „Der Gedanke [der Kartellierung] ist ein überaus naheliegender, und tatsächlich
kamen derartige Verabredungen zu allen Zeiten an den verschiedensten Orten
vor.“ (Kleinwächter im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Aufl
Bd. 5, S. 7092.)
2) Sehr gut wird das in den einleitenden Abschnitten bei Mannstaedt, Ursachen
und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe (Jena 1916) betont. S. 2 f. sagt
er: „‚Gewerbefreiheit oder der Drang nach Gewerbefreiheit wird dort herrschen, wo das
Angebot dauernd hinter der Nachfrage zurückbleibt, während die Tendenz zum Zusammenschluß
der Konkurrenten überall dort an Kraft gewinnt, wo die Nachfrage
immer wieder durch das Angebot überholt wird. Die Wirtschaftsgeschichte lehrt uns,
daß Perioden der gewerblichen Freiheit abwechseln mit Perioden gewerblicher Bindung.
Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage muß also in den einzelnen Perioden eine
tiefgehende Wandlung erfahren haben. Die gleichen Ursachen rufen die gleichen Wirkungen
hervor, wenn natürlich auch die Organisationen, die in den Perioden des Überangebots
Abhilfe bringen sollen, entsprechend den wirtschaftlichen Gesamtverhältnissen
andere Formen annehmen. Zwischen den mittelalterlichen Zünften und den modernen
Kartellen besteht keineswegs eine tiefe Kluft. Ursachen und Ziele sind bei beiden
Organisationen gleich und selbst die Formen zeigen große Verwandtschaft, wenn sie
auch für ganz verschiedene Wirtschaftskörper bestimmt sind. Zwar bedarf es zum
Verständnis der heutigen Bestrebungen, die Konkurrenz zu binden, nicht der Kenntnis
der mittelalterlichen Zünfte, jedoch stellt ein flüchtiger Blick auf die Entwicklung
der gewerblichen Organisationen die modernen Zusammenschlußbewegungen in einen
größeren Rahmen und hebt ihre innere Notwendigkeit schärfer hervor.‘
Vgl. dazu auch Tschierschky, Zur Reform der Industriekartelle, Berlin
1921, S. 29: „Viel zu wenig wird bei der Beurteilung der Kartelle als Organisationsprinzip
der Wirtschaft im Vergleich zu den rein kapitalistischen Organisationstendenzen
gewürdigt, daß diese genossenschaftliche Form der Wirtschaftsregelung gesellschaftlichen
Kräften entspricht, die von Anbeginn aller Wirtschaft mit ihr untrennbar verbunden
waren, haben sich ihre Ausdrucks- und Wirkungsformen im Laufe der Jahrtausende
auch noch so sehr gewandelt. Es ist ein unbestreitbares Verdienst der historischen
Schule der Nationalökonomie, im Laufe besonders der beiden letzten Jahrzehnte
diesen Nachweis erbracht zu haben. Gewiß weicht z. B. die mittelalterliche und die frühkapitalistische
Zunft in ihrer rechtlichen und sozialen Gestaltung, wie in ihrem Organisationsprogramm
so weit von dem modernen Kartell ab, daß eine Gleichsetzung beider
nur irreführen kann. Dies aber auch nur deswegen, weil die Kartelle heute in einen
gänzlich anders gearteten wirtschaftlichen Rahmen hineingestellt sind, als die Zünfte,
wogegen sich beider sozialwirtschaftliche Zwecke durchaus ähneln.“