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Diese Bestreitung des Kartellcharakters der
Zünfte erfolgt zu Unrecht. In den S. 40 zitierten Aus-
führungen hat ja schon Adam Smith die Zünfte (corporations) und
freie Kartelle als gleichartig behandelt. Befaßt man sich näher mit
den einzelnen wirtschaftlichen Maßnahmen der Zünfte, so sieht man,
daß sie ein ganzes System von konkurrenzbeschränkenden Maß-
nahmen ausgebildet haben. Das ergibt sich vielfach mit großer
Klarheit schon aus den Zunftstatuten. Daneben muß man aber auch
das tatsächliche Verhalten der Zünfte ins Auge fassen, wenn wir
darüber bisweilen uns auch nur aus den gegen Zunftbeschlüsse ge-
richteten obrigkeitlichen Bestimmungen ein Bild machen können.
Natürlich sind die gewerblichen Verhältnisse der Zunftzeit andere als
im Zeitalter der industriellen Großunternehmung, aber das darf nicht
hindern, die Gemeinsamkeit der Grundzüge hinsichtlich der Kon-
kurrenzbeschränkung anzuerkennen. Daß die Zunftmitglieder Inhaber
von Kleinbetrieben waren, steht dem Kartellcharakter um so weniger
entgegen, als auch in der Gegenwart Kartelle von Kleinbetrieben
eine nicht ganz geringe Rolle spielen!). In neuerer Zeit wird der
kartellmäßige Charakter der Zünfte denn auch immer mehr anerkannt *).
In besonders gründlicher Weise ist er dargelegt in einer Schrift von
H. Krefft®), die ganz systematisch das Wesen der heutigen Kartelle
und die wirtschaftliche Betätigung der Zünfte miteinander vergleicht.
Allerdings waren die Zünfte in ihrer entwickelten Form ‘*)
Zwangsorganisationen. Solange man noch annahm, daß Kartelle
immer freie Vereinigungen seien, war es begreiflich, daß man deshalb
die Zünfte aus dem Kartellbegriff ausschließen wollte. Da nunmehr
das Vorhandensein von Zwangskartellen nicht mehr bestritten werden
kann, entfällt auch dieser Grund für die Ablehnung des Kartell-
charakters der ZünfteS.
ly Vgl. dazu S. 25 f. und das weiterhin über Zwangsinnungen Gesagte.
2) Vgl. z. B. Wilden in Kartellrundschau 1911, S. 73f., Metzner, eben-
da 1914, S. 446 f., Rör ig , Historische Vierteljahrsschrift 1919, S. 120, Hähnsen,
Kartelle und Zünfte (Das Deutsche Handwerksblatt 1925, S. 107 ff.). S. auch die oben
S. 39 Anm. 2 angeführten Äußerungen Mannstaedts und Tschierschkys.
3) Kartelle und Zünfte. Staatswiss. Diss., Göttingen 1025. Leider liegt diese
Arbeit nur in Maschinenschrift vor.
*‘) Die Frage nach der Entstehung der Zünfte ist ja sehr umstritten. Wenn man
annimmt, daß vielfach freie Vereinigungen der Gewerbetreibenden der Zwangsorgani-
sation voraufgegangen sind, so würde es sich zunächst auch um freie Kartelle gehan-
delt haben.
5) Vgl. folgende Äußerung von Menzel in den Schriften des Vereins für
Sozialpolitik, Bd. 61. S. 25: ‚Die mittelalterlichen Zünfte, so groß auch die Ähnlich-