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tellierung statt, so drängen sich Surrogate — Roggen gegen Weizen, Kunstwein gegen
Naturwein, Braumais und Braureis gegen Braugerste usw. — kartellerschwerend
hervor. Um den Landwirten vollen Erfolg zu bringen, müßten für jede Gattung der
Produkte, welche — von den Handelsgewächsen wie Wein, Hopfen abgesehen — neben-
einander in gemischter Produktion stehen, ein Kartell gebildet, also für die Masse der
Landwirte der Eintritt in eine Mehrheit von Kartellen oder Kartellabteilungen bewerk-
stelligt und möglich gemacht werden. Umfang, Art und Kosten der Produktion sind
in der Landwirtschaft zu verschieden, als daß sich leicht gemeinsame Preislimitie-
rungen und einverständliche Angebotsbeschränkungen zustande bringen ließen.
Alle diese großen Schwierigkeiten vollständig zugegeben, 1äßt sich dennoch heute
noch nicht mit Sicherheit voraussehen, daß das Kartellwesen in der Landwirtschaft
gar nicht Platz greifen könne. Die Prognose für und wider steht vor ganz unbekannten
Zukunftsfaktoren. Gewiß aber ist, daß die Wirtschaftsgenossenschaft zur kollektiven,
wenn auch nicht monopolistischen Führung der privatwirtschaftlichen Preiskämpfe
umfassendster Anwendung in der Landwirtschaft fähig und schon in voller Entwicklung
begriffen ist. Die Wirtschaftsgenossenschaften vermögen sich zu Verbänden zusammen-
zutun und diese Verbände können einen systematischen Lokal- (Bezirks-), Regional-,
Landes- und Reichsaufbau ausführen, mit möglichster Spezialisierung der Bezugs-
und Absatzgemeinschaft, mit möglichster Sonderung nach einzelnen Objekten, aber
auch mit ausgebildetster Zentralisation der öffentlichen Angebots- und Nachfrage-
nachweisungen.
Die Hindernisse wenigstens aus der großen Zahl der Betriebe lassen sich vielleicht
doch mehr oder weniger überwinden, wenn die Landwirte von Ortsgruppen aus durch
die Zentralverbände in einen allgemeinen Zusammenhang geraten, um planmäßig
das Gesamtangebot und die Gesamtnachfrage ins Gleichgewicht zu bringen und die
Arbeitsteilung nach den Indikationen der Bodenaualitäten und klimatischen Verhält-
nisse planmäßig durchzuführen.
Das Hindernis der Zerstreuung der kartellbedürftigen Betriebe ist in der Land:
wirtschaft im ganzen wohl geringer, als in der Industrie und im Handel; denn die wich-
tigsten Artikel werden von den Landwirten allgemein gefragt und überall erzeugt,
und für andere Artikel, namentlich für Handelspflanzen, ist eine starke Zentralisation
vorhanden; bei gegliedertem Kartellaufbau nach Orts-, Regional- und Landesverbänden
von Wirtschaftsgenossenschaften, werden die Hindernisse der Zerstreuung nicht vor-
ab als unüberwindlich angesehen werden müssen.
Ein weiteres Hindernis trifft für die hauptsächlichen Bezugs- und Absatzwaren
der Landwirtschaft wie im Bergbau nicht in höherem, wahrscheinlich in erheblich ge-
ringerem Maße zu, als bei vielen Industrien: die Gefahr der Verdrängung des kartellierten
Monopolartikels durch Surrogate. Kartellmäßige oder sonstige preisgenossenschaft-
liche Vereinigung ist auch diesem Hindernis gegenüber nicht absolut aussichtslos,
namentlich, wenn man sich nicht scheut, mit Margarin-, Saccharin-, Kunstwein- und
ähnlichen Verboten zu operieren. Eine andere der Kartellbildung und dem genossen-
schaftlichen Handel entgegenstehende Schwierigkeit, der Mangel an Enge und Ge-
schlossenheit des Marktes ist ebenfalls nicht durchaus in höherem Grade vorhanden
als in vielen Industrien. Schon die Transportkosten würden zu einem Generalver-
band von Absatz- und Bezugsgenossenschaften, auf Rayonierungen und planmäßige
Überweisungen hindrängen; durch Schutzzölle nach außen, wie durch Eisenbahn-
tarife ließe sich diesem Drange zur Not nachhelfen. Die Unberechenbarkeit der Ernte-
mengen im ganzen, sowie nach einzelnen Gegenden, Gütern, Gewächsarten ist vielleicht
auch kein absolutes Hindernis landwirtschaftlicher Kartellierungen. fordert vielmehr
Passow. Kartelle.