5. Buch. Der Staatskredit.
aus. In dem einen Falle ist also die Darlehnssumme, in dem
andern der Zinsfuß fixiert. Bei der Emission al pari entgeht den
Jläubigern der wahrscheinliche Gewinn, der im Steigen des Kurses
iegt und welcher es möglich macht, daß der Staat zu geringerem
insfuß kontrahiert, im zweiten Falle ist der Staat in der Lage,
zu einem geringeren Zinsfuß zu borgen, doch hat er andererseits
eine höhere Summe zurückzuzahlen, als er erhalten hat. Die Emission
unter parı bietet den Gläubigern dagegen den Vorteil, daß sie am
apital gewinnen, ferner, daß solche Papiere, eben weil sie al parı
ingelöst werden müssen, nicht so bald zur Einlösung gelangen, der
läubiger kann also darauf rechnen, daß er jahre-, jahrzehntelang,
je Zinsen genießen werde und für neue Verwendung des Kapitals
nicht zu sorgen hat. Roscher führt noch als Vorteile der Emission
unter parı an, daß die größeren Kapitalbeträge leichter geteilt
werden können, daß die Makler, die in Prozenten bezahlt werden,
ein größeres Interesse haben und daß viele sich als reicher schätzen,
a sie ihr Vermögen dem Nominale entsprechend festsetzen. Im
allgemeinen hat die Emission unter dem Nominale Verbreitung ge-
funden, da hier an Zinsen bedeutende Ersparungen gemacht werden.
ijeses Vorgehen hat auch den Vorteil, daß der Staat immer zu
demselben Zinsfuß — bei variablem Emissionskurs — seine Anlehen
laciert, so daß sich ein gewisser Typus (2, 3—4 Prozent) ent-
wickelt und die große Buntheit der Zinsfuße vermieden wird. Durch
den niedrigeren Zinsfuß wird auch die Kreditfähigkeit des Staates
ünstlich in ein günstigeres Licht gestellt, was der Kitelkeit bzw.
der Würde des Staates besser entspricht. Die Leistungen des
Staates bleiben in beiden Fällen dieselben oder sind nur in ganz
geringem Maße in dem einen Falle günstiger als in dem anderen.
Ja, in der Regel wird sogar der Staat weniger Opfer bringen bei
der Ausgabe unter dem Nominale, da hierfür gewöhnlich die Nach-
frage sich günstiger gestaltet. Andererseits kommt freilich in Be-
tracht, daß die Emission unter pari die Rückzahlung und so die
erabsetzung der Schuldenlast erschwert, den Staat der Vorteile
der Konversion beraubt, da das Sinken des Zinsfußes gewissermaßen
ntizipiert ist. Bastable führt das Vorgehen Pitt’s, der als
rster in England die Emission unter pari einführte, auf drei Ur-
sachen zurück. KErstens auf das System des Tilgungsfonds, weshalb
man sich um die Bedingungen der späteren Rückzahlung wenig
ümmerte, da man bei diesem System die Hoffnung hatte, daß die
Schulden leicht zurückzuzahlen sein werden. Zweitens auf das
uchergesetz, das die Stipulierung von Zinsen über 5 Prozent
icht gestattete. Endlich auf die Gleichförmigkeit, da die bis da-
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