Full text: Finanzwissenschaft

5. Buch. Der Staatskredit. 
aus. In dem einen Falle ist also die Darlehnssumme, in dem 
andern der Zinsfuß fixiert. Bei der Emission al pari entgeht den 
Jläubigern der wahrscheinliche Gewinn, der im Steigen des Kurses 
iegt und welcher es möglich macht, daß der Staat zu geringerem 
insfuß kontrahiert, im zweiten Falle ist der Staat in der Lage, 
zu einem geringeren Zinsfuß zu borgen, doch hat er andererseits 
eine höhere Summe zurückzuzahlen, als er erhalten hat. Die Emission 
unter parı bietet den Gläubigern dagegen den Vorteil, daß sie am 
apital gewinnen, ferner, daß solche Papiere, eben weil sie al parı 
ingelöst werden müssen, nicht so bald zur Einlösung gelangen, der 
läubiger kann also darauf rechnen, daß er jahre-, jahrzehntelang, 
je Zinsen genießen werde und für neue Verwendung des Kapitals 
nicht zu sorgen hat. Roscher führt noch als Vorteile der Emission 
unter parı an, daß die größeren Kapitalbeträge leichter geteilt 
werden können, daß die Makler, die in Prozenten bezahlt werden, 
ein größeres Interesse haben und daß viele sich als reicher schätzen, 
a sie ihr Vermögen dem Nominale entsprechend festsetzen. Im 
allgemeinen hat die Emission unter dem Nominale Verbreitung ge- 
funden, da hier an Zinsen bedeutende Ersparungen gemacht werden. 
ijeses Vorgehen hat auch den Vorteil, daß der Staat immer zu 
demselben Zinsfuß — bei variablem Emissionskurs — seine Anlehen 
laciert, so daß sich ein gewisser Typus (2, 3—4 Prozent) ent- 
wickelt und die große Buntheit der Zinsfuße vermieden wird. Durch 
den niedrigeren Zinsfuß wird auch die Kreditfähigkeit des Staates 
ünstlich in ein günstigeres Licht gestellt, was der Kitelkeit bzw. 
der Würde des Staates besser entspricht. Die Leistungen des 
Staates bleiben in beiden Fällen dieselben oder sind nur in ganz 
geringem Maße in dem einen Falle günstiger als in dem anderen. 
Ja, in der Regel wird sogar der Staat weniger Opfer bringen bei 
der Ausgabe unter dem Nominale, da hierfür gewöhnlich die Nach- 
frage sich günstiger gestaltet. Andererseits kommt freilich in Be- 
tracht, daß die Emission unter pari die Rückzahlung und so die 
erabsetzung der Schuldenlast erschwert, den Staat der Vorteile 
der Konversion beraubt, da das Sinken des Zinsfußes gewissermaßen 
ntizipiert ist. Bastable führt das Vorgehen Pitt’s, der als 
rster in England die Emission unter pari einführte, auf drei Ur- 
sachen zurück. KErstens auf das System des Tilgungsfonds, weshalb 
man sich um die Bedingungen der späteren Rückzahlung wenig 
ümmerte, da man bei diesem System die Hoffnung hatte, daß die 
Schulden leicht zurückzuzahlen sein werden. Zweitens auf das 
uchergesetz, das die Stipulierung von Zinsen über 5 Prozent 
icht gestattete. Endlich auf die Gleichförmigkeit, da die bis da- 
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