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Edelmetall
ınd Geld.
und das Geld steht allen Waren in der Hinsicht gegenüber, daß diese
zum Gebrauch und nach Bedarf eingekauft werden, während man das
Geld im allgemeinen nur bei Verkauf oder für Dienstleistungen erhält,
also nicht seiner selbst wegen. In früheren Zeiten freilich wurde es
bezogen mit der ausdrücklichen Absicht, es als Sparmittel zu verwenden,
was heutigen Tages mehr in den Hintergrund gedrängt ist. Auch gegen-
wärtig noch müssen Arbeitgeber es sich zu bestimmten Zeiten ver-
schaffen, um damit Zahlung leisten zu können, wie die Banken es parat
halten müssen, um es nach Bedarf ihren Kunden abtreten zu können.
Doch sind dies Ausnahmen,
Eine besondere Eigentümlichkeit liegt bei dem Geld vor, daß dem-
selben unter Umständen vom Staate ein besonderer Wert beigelegt werden
kann und beigelegt wird, was uns aber erst später zu beschäftigen
haben wird.
Viel Verwirrung ist dadurch entstanden, daß sehr häufig Geld
mit Münze, und Münze mit Edelmetall identifiziert wird, während
diese Begriffe sorgfältig auseinandergehalten werden müssen, ihre eignen
Bedingungen der Wertbestimmung haben und unter Umständen ver-
schiedene Funktionen zu übernehmen haben. Durch die Prägung als
Münze erhält das betreffende Stück Metall eine völlig andere Aufgabe
als bisher, und erst wenn es wieder eingeschmolzen wird, tritt es in
die frühere Stellung zurück. Als Münze ist es Geld, aber es ist nicht
das allgemeine Geld, sondern durch die gesetzliche Bestimmung kann
auch ein anderer Gegenstand zu Geld gemacht werden, wie neben dem
Kupfer das Nickelgeld und das Papiergeld. Durch die staatliche Be-
stimmung, daß der betreffende Schein für 10 Thaler, Gulden, Rubel
in Zahlung genommen werden soll, wird der betreffende Gegenstand
anter entsprechenden Umständen bei ausreichender Autorität der Staats-
gewalt als allgemeines Zahlungsmittel zu fungieren vermögen. In der
Zuversicht, daß man nicht nur an den Staat, sondern auch an das
Publikum überall damit entsprechende Zahlung leisten kann, wird man
den Gegenstand selbst gerne im vollen Werte acceptieren. Die allge-
meine Absatztähigkeit als Grundlage eines allgemeinen Tauschmittels
ist dadurch gegeben. Während die Metallmünze auf Grund des Metall-
gehaltes und dessen Wertes die Umlauffähigkeit besitzt, ist es hier
das gesetzliche Gebot und das Vertrauen des Publikums zum Staate,
welche dem Schein die Zirkulationsfähigkeit verschaffen, ohne daß er
einen eigenen Wertgehalt aufzuweisen hat. Dies Verhältnis tritt auch
in anderen Fällen zur Erscheinung, wie z. B. die preußischen Thaler
in der Gegenwart zu drei Mark allgemein von Hand zu Hand gehen,
obgleich ihr Silbergehalt nur auf etwa 1*/, Mk. zu veranschlagen ist,
Das Vertrauen darauf, daß der Staat stets selbst den Thaler zu drei
Mark in Zahlung nehmen wird, genügt, um ihm dauernd die Absatz-
fähigkeit zu verschaffen. Aber natürlich ist dieses Vertrauen kein un-
bedingtes, sondern hängt mit dem Kredite des Staates, den allgemeinen
Konjunkturen etc. zusammen, Die volkswirtschaftlichen Verhältnisse
zeigen sich durchweg stärker, als der Einfluß der Staatsgewalt, wie sich
bei der Erörterung der Papiergeldverhältnisse ergeben wird.