Object: Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

den Zusätzen begleitet waren: »Ich verzichte nicht minder auf meine 
in Ihrem Besitze befindlichen Novitäten und eröffne Ihnen ein Conto für 
immer, wobei es von Ihnen abhängen soll, die Zahlungen zu leisten, 
wenn die Möglichkeit mit Ihrer Rechtlichkeit und Ihrem guten Willen 
gleichen Schritt hält.«“ 
Das Haus an der Hohenstraße hatte schon unter Preis für 
17000 Taler an A. Kogge verkauft werden müssen; am 19. April 
folgte ihm das Honnefer Gut, das für 10966 Taler in den Besitz 
eines Engländers, Lewis Agassiz, überging. Alle Mitglieder der 
Familie setzten ihr Aeußerstes ein, die Scharte wieder auszu 
wetzen; alles Wertvolle an Gold und Silber wurde verkauft, bis 
zu den Patengeschenken der Kinder, der Haushalt möglichst ein 
geschränkt. Infolgedessen konnten denn auch die in dem Ueber- 
einkommen mit den Gläubigern übernommenen Verpflichtungen 
genau erfüllt werden; schon im Jahre 1845 war dies Ziel erreicht. 
Mit der Erfüllung der gesetzlich übernommenen Verpflichtungen 
war Lambert Bachem, wie er das schon in seinem obenerwähnten 
Rundschreiben zum Ausdruck gebracht hatte, nicht zufrieden. 
Auch der in dem Uebereinkommen ausgefallene Teil der Schulden 
sollte noch getilgt und für die Firma die förmliche Wiederein 
setzung in den vorigen Stand erreicht werden. Auch das war 
im Jahre 1853 gelungen, und Bachem beantragte unterm 23. April 
dieses Jahres seine „Rehabilitation“ beim Rheinischen 
Appellationsgerichtshofe in Köln. 
„Durch Vermehrung der angestrengtesten Thätigkeit und wo 
möglich durch größere Sparsamkeit und Entbehrung in Beziehung 
auf meine, gleiche Gesinnungen und Gefühle mit mir theilende 
Familie“, heißt es in der Eingabe, „ist es mir gelungen, nicht 
nur den bewilligten Nachlaß von 25 Prozent, sondern auch d i e 
Zinsen der von mir verschuldeten Summe nebst den Kosten 
vollständig an meine Gläubiger in der Zwischenzeit bezahlen 
zu können“. . . 
Der kgl. Generalprokurator beantragte unterm 21. Oktober 
1853 die Bewilligung des Gesuches, worauf unterm 7. November 
der erste Zivilsenat des Rheinischen Appellationsgerichtshofs 
den Buchhändler Lambert Bachem „rehabilitiert“ er 
klärte, welches Urteil durch öffentliche Verlesung und Ein 
tragung in die betreffenden Register bekannt gemacht wurde. 
Die Kölnische Zeitung fügte der Erwähnung dieser Tatsache die 
Bemerkung bei, daß dies „der einzige Fall einer Rehabilitation
	        
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