fullscreen: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Ber Reingewinn. 
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(Vgl. § 721 BGB.. §§ 120, 167, 260, 325, 337 HGB., § 41 G.m.b.H. 
§ 48 Genossenschaftsgesetz.) 
Was geschieht mit dem Reingewinn? Der Jahresgewinn 
wird durch Ausgaben und Verluste vermindert, der Rest ist 
Jahresreingewinn. Dieser wird 
a) zur Deckung des Konsumtionsfonds verwendet. Dei 
Privatverbrauch ist antizipierter Gewinn oder, wenn der Rein 
gewinn kleiner bzw. Jahresverlust vorhanden ist, Kapital- 
Verbrauch. (Vgl. S. 27, 104 f.) 
b) Der Reingewinn oder dessen Rest, der Wertunterschied 
zwischen Reingewinn und Privat verbrauch, d. i. der Kapital 
zuwachs, wird als ein Teil des eigenen Kapitals „vorgetragen“, 
und zwar kann 
u) der Reingewinn bzw. der Vermögenszuwachs mit dem 
Kapital akkumuliert werden (S. 104 f.), oder 
ß) der Reingewinn wird als Sonderposten „vorgetragen“ (z. B. 
mit Bilanz-Konto bei Gewinnverteilungsgesellschaften, mit 
Personen-Konto des Gesellschafters bei Kommanditgesell 
schaften), wenn es seine rechtliche Stellung erfordert. 
c) Der Reingewinn wird bei Gesellschaften rechnungsmäßig 
ail fgeteilt und auf gerechnet gegen die Entnahmen der Gesellschafter 
oder gegen Bilanz Verluste aus früheren Jahren. Auch die Ver 
wendung zu Abschreibungen ist im Grunde genommen eine 
Aufrechnung des Reingewinns. 
d) Schließlich kann der Reingewinn als Gewinnanteil d 
Kommandisten, als Dividende des Aktionärs, als Gewmnantei 
des Gesellschafters einer G.m.b.H., als vertragsma ig 
winnanteil des Aufsichtsrates und der Vorstandsmxtg ie et • 
gezahlt werden. Von dem auszahlungsfähigen Reingewinn 
regelmäßig ein Teil zurückbehalten, d. h. für bestimmte , 
reserviert (vgl. II. Band). Der Reingewinn stellt sich a s ei - 
der Wertmehrung des Vermögens gegenüber der Zunaim 
Schulden dar (s. Tabelle S. 72). Er ist eigenes Kapital Kann 
aber auch, teilweise wenigstens, echte Schuld wciitn, ‘ 
bald ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Gewinn n \ 
wie durch die Genehmigung des Verteilungsvorschlages der Ver- 
Waltu 
ngsorgane durch die Aktionäre.
	        
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