Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

748) Von der Natural- zur Geldlöhnung. Truckverbot. 285 
Immerhin werden sich auch in Zukunft gewisse Formen der Naturallöhnung er— 
halten; sie sind auf dem Lande, in abgelegener Gegend mit geringer Ein- und Ver— 
kaufsgelegenheit für beide Teile das Richtigere, Einfachere, Zeitsparende, Natürliche; sie 
erzeugen gute Beziehungen beider Teile, wenn sie richtig angeordnet sind und aus— 
geführt werden. Für einen großen Teil der ländlichen Arbeiter Europas bedeutete die 
Beseitigung der Naturallohnverfassung eine erhebliche Verschlechterung der Lebens— 
haltung und Ernährung; aus Brot, Fleisch, Milch, Käse und Eier essenden Land⸗ 
arbeitern wurden kartoffelessende Proletarier, aus Arbeitern, die dasselbe Interesse wie 
ihre Herren hatten, wurde eine Klasse mit entgegengesetzten Interessen, die den Arbeit— 
geber bekämpft, oft sogar haßt. Die Auflbsung der mit der Naturallöhnung verbundenen 
Eigenwirtschaft beseitigte gesunde häusliche Sitten, familiären Zusammenhalt, Fleiß 
und technische Kenntnisse, wie ja auch das Aufhören des Spinnens und Webens im 
Arbeiterhaushalt ungünstig auf diesen wirkte. Jedenfalls gingen die Sitten und Vor— 
züge der alten Zeit vorloren; und die neuen, der Geldwirtschaft entsprechenden, konnten 
sich erst langsam bilden. Toynbee erwähnt im Anschluß an das Gesetz der Elisabeth, 
das für jede Arbeiterkate die Zulegung von vier Acres Landes forderte, daß dieser 
Zustand erst 1766—1840 mit den Einhegungen verschwunden sei. Er fügt bei, wenn 
man nur !/⸗ bis 2 Acres jedem Arbeiter gelassen oder gegeben hätte, wäre die ganze 
sociale Entwickelung Englands anders, d. h. gefünder verlaufen. 
Tombee hat damit nicht unrecht; nur sragt sich, wie es möglich gewesen wäre, 
auch den städtischen und gewerblichen Arbeitern eine solche ländliche Eigenwirtschaft 
zu belassen oder zu verschaffen. Das Ungünstige lag nicht darin, daß der Geldlohn 
den Naturallohn nach und nach verdrängte, sondern darin, daß der Geldlohn so vielfach 
kam, ehe die Arbeiter für die Geldwirtschaft, für die richtige Ausgabenverteilung, für 
die Zurücklegung von Reserven reif waren. Wie man in allen Armenverwaltungen 
den Unterstützten um so mehr Naturalien, um so weniger Geld giebt, je tiefer sie stehen, 
weil die Naturalunterstützung nicht so mißbraucht, nicht so falsch verwendet werden 
lann, wie nur für die moralisch hochstehenden Armen Geld besser ist, ja sie sogar zu 
besserer Wirtschaftsführung anleitet, so ist es auch mit dem Natural- und Geldlohn. 
Der Geldlohn mußte, zumal in der Industrie und in den Städten, zur überwiegenden 
Herrschaft kommen. Aber er wird zum Segen erst da, wo die Arbeiter sparen, ein⸗ 
aufen, an Konsumvereinen sich beleiligen gelernt haben. Dazu haben sie teilweise 
Generationen gebraucht. Und in dieser Zwischenzeit sind sie am tiefsten gesunken, haben 
sie die geringste Lebenshaltung gehabt. Erst der moderne, höhere Arbeitertypus erträgt 
den Geldlohn und gebraucht ihn richtig. Für ihn muß er teilweise gesetzlich erzwungen 
werden, nämlich da, wo nicht die alie gJute patriarchalische Form der Naturallohnung, 
sondern ihre Entartung sich eingestellt hat, wo in wucherischer Absicht dem Arbeiter 
statt des angezeigten Geldlohnes Waren, die er nicht brauchen kann, die schlecht und 
teuer sind, als Lohn aufgendtigt werden. 
Eine solche mißbrauchliche Zahlung in Naturalien und Waren entstand schon im 
päteren Mittelalter in den Bergwerksdistrikten, in einzelnen Gewerben, dann in den 
Hausindustrien, hat aber erst im 19. Jahrhundert in den Manusaktur- und Fabrik— 
distrikten ihren Höhepunkt erreicht. Einzelne Handwerker, die ihre Waren nicht absetzen 
onuten, versuchten schon 1400 1600, ihre Gesellen stait mit Geld in allerlei Waren, 
häufig in den von ihnen hergestellten, zu bezahlen; das Zunftrecht verbot es. In den 
Bergwerken, wo der Arbeiter häufig schwer seine Nahrung und andere Bedürfnisse 
kaufen konnte, fingen Schichtmeister und Steiger an, Verkaufsläden, Wirtshäuser und 
Schenken zu errichten und nötigien die Arbeuer zu teurem Einkauf bei ihnen, wenn 
sie gut behandelt werden wollten. Die Bergordnungen schritten vom 16. Jahrhundert 
an streng dagegen ein. In der seit dem 16. Jahrhundert aufblühenden Hausindustrie 
zwang der Verleger dem Weber oder Tuchmacher, dem Schmied oder Holzarbeiter einmal 
den Rohstoff, ost auch Werkzeuge und Hülfsstoffe zu teuer auf, dann kaufte er ihm 
das Produkt nur ab, wenn er dafür Waren aller Art teuer aus seinem Laden nahm, 
suchte ihn in Kreditabhängigkeit von sich zu bringen. Auch diese Mißstände suchten
	        
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