Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 505
Habsburger mit Ludwig XIV. einen Neutralitätsvertrag für
den italienischen Kriegsschauplatz. Das aber hatte wiederum
zur Folge, daß Ludwig nunmehr sein kriegsgeübtes italienisches
Heer, 30 000 Mann unter Catinat, auf den spanischen und
besonders den niederländischen Kriegsschauplatz werfen konnte:
ein Vorteil von außerordentlicher Art, dem die Koalition in
diesem Momente des Krieges nichts Gleiches entgegenzusetzen
hatte.
So zogen denn Friedensgedanken ein, um so mehr, als
Vergleichsverhandlungen schon seit lange schwebten, ja neben
dem kriegerischen ein mindestens ebenso intensiver diplomatischer
Feldzug ständig hergelaufen war. Am 9. Mai 1697 wurde
zu Rijswijk, in der Nähe des Haages, der Friedenskongreß
eröffnet. Und meisterhaft wiederum führte hier die französische
Diplomatie ihre Sache. Sie fand sich leicht mit den Nieder—
landen ab, deren Friedenssehnsucht man kannte, und gewann
England durch Fallenlassen der doch verlorenen Sache Jakobs II.
und Anerkennung des Königtums des Oraniers, sie besänftigte
Spanien durch Zurückgabe Luxemburgs und der südnieder⸗
ländischen Reunionen sowie fast aller jüngst eroberten Plätze
und weitere, speziell spanische Zugeständnisse: und so der
anderen Feinde ledig suchte sie ihren Vorteil gegenüber dem
unbehilflichen Körper des deutschen Reiches. Unter diesen Um—
ständen bedeutete es viel, daß schließlich, am 30. Oktober 1697,
von den Deutschen dennoch erreicht wurde: die wenn auch
verklausulierte Rückgabe des Herzogtums Lothringen, die Rück—
gabe ferner der Reunionen, mit Ausnahme derer in Elsaß,
die Zurückschraubung der elsässer Verhältnisse auf die Be—
stimmungen des Westfälischen Friedens wenigstens insofern, als
diese Bestimmungen nicht aufgehoben wurden, die Retrozession
von Freiburg und Breisach an sterreich und Philippsburgs
ind Kehls an Kaiser und Reich, und die Zerstörung aller
französischen Befestigungen rechts des Rheines und an der
Mosel. Freilich: die Rückgabe Straßburgs, die man bei
rechtem Zufassen im rechten Momente wohl hätte durchsetzen
können, war nicht erreicht worden; und im einzelnen haftete