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schen Eedankengängen annähern. So sagt er z. B. in seinem „Also sprach
Zaratustra" vom Staat: „Staat heißt das kälteste aller Ungeheuer . . .
Wo es noch Volk gibt, da versteht es den Staat nicht und haßt ihn, haßt ihn
als bösen Block und Sünde an Sitten und Rechten." Und weiter berührt er
sich mit Stirner in gewisser Weise durch seine Betonung des Millens des
Einzelnen, durch seine Verherrlichung des „llebermenschen". Aber wie Diehl
mit Recht hervorhebt, fremd ist ihm die Hauptprogrammforderung des
theoretischen Anarchismus, die restlose Beseitigung des Staates überhaupt
und jeglicher Rechtsordnung durch Einführung von Egoistenvereinigungen.
Auf eine ausführliche Kritik der Lehren des Anarchismus muß hier
verzichtet werden. Rur das sei hervorgehoben: in ihrer blinden maßlosen
Verherrlichung des absolut souveränen Willens des empirischen Individuums
würden sie letzten Endes einen Krieg aller gegen alle entfesseln und' jede
menschliche Kultur unmöglich machen. Denn alle menschliche Kultur kann
nun einmal erfahrungsgemäß, wie es der Ablauf einer jahrtausendelangen
Entwickelung deutlich gelehrt hat, nur in größeren auf einem gewissen
Rechtszwang beruhenden Verbänden, sich entfalten. Die Rechtsordnung ist
die Klammer und der Mörtel, der die ganze Gesellschaftsordnung und Kul
tur zusammenhält, ohne Rechtszwang keine menschliche Gesittüng! Der Ge
danke des möglichen Wegfalls des Staates und der Rechtsordnung über
haupt ist eine grandiose Utopie, wir können,ihn uns als vollziehbar ebenso
wenig vorstellen wie den Wegfall der Schrift und Sprache, denn alle diese
Kultursundamente sind nichts künstlich Gemachtes, sondern etwas organisch
Gewordenes.