Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindergewerbe, die vertragschließenden Zweige der Papier verarbeitenden Industrie und verwandte Berufszweige (Api-Tarif)

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Das Burequ hat die Einladung zur Sißung den am Tarifamt 
beteiligten Verbänden unter genauer Mitteilung der Tagesordnung 
vorzunehmen, ferner die unmittelbare Einladung der Parteien, 
gegen die Klagesachen vorliegen. Den Parteien ist der Klageantrag 
zu übersenden mit dem Hinweis, daß auch bei Nichterscheinen ver— 
hondelt wird. Zugleich sind die zuständigen Arbeitgeberverbände 
über die erfolgte Ladung der Parteien zu unterrichten. Die Ein— 
ladungen sollen spätestens acht Tage vor der Sitzung des Tarif- 
amtes ergehen. 
Die Besprechungen und Abstimmungen des Tarifamtskollegiums 
sind geheim; es ist volle Verschwiegenheit über sie zu bewahren. 
Die Sitzungsniederschrift ift vom Bureau spätestens innerhalb 
vierzehn Tagen den am Tarifamt beteiligten Verbänden zuzustelien; 
ebenso ist den Parteien der gegen sie vorliegenden Klagesache er— 
gangene Bescheid nebst Begründung unmittelbar zu übersenden. 
Die dem Bureagau tatsächlich entstehenden Kosten werden je zur 
Hälfte von den Arbeitgeber- und Arbeftnehmerorganisationen ge⸗ 
tragen. Sie werden zunächst von der Geschäftsführung ausgelegt 
und die anteiligen Beträge sodann auf die am Tarifamt beteiligten 
Verbände umgelegt nach der zwischen diesen darüber zu treffenden 
Vereinbarung. 
Für die unter à bis c angeführten Gruppen werden auf Wunsch 
der Verbände 
Fachabteilungen 
gebildet, deren Sitz möglichst Berlin sein soll. 
Die Fachabteilungen werden gebildet dus drei Vertretern der 
Arbeitgeber, drei Vertretern der Arbeitnehmer, eventuell einem un— 
parteiischen Vorsitzenden und je drei Ersatzleuten für die Vertreter 
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
Die Aufgaben dieser Fachobteilungen bestehen in der endgül⸗ 
tigen, Erledigung solcher Streitfragen, die sich aus den Zusatz⸗ 
verträgen der einzelnen Branchen ergeben, soweit sie nicht in die 
Bestimmungen des Hauptvertrages eingreifen, oder aber folche 
Streitfragen, die eng begrenzter, rein fachlicher Natur sind und 
nicht alle Verbände gemeinschaftlich berühren. 
Die Fachabteilungen haben fämtliche Entscheidungen dem 
Haupttarifamt in Berlin in Ahschrift zuzustellen. Dieses kommit 
als endgültige Berufungsinstanz in Frage, wenn zwei Fachgruppen⸗ 
arifümter in den gleichen Fällen zwei voneinander abweichende 
Entscheidungen getroffen haben. Auf diese Weise soll eine einheil⸗ 
liche Rechtsprechung in Tarifangelegenheiten erreicht werden. 
Für die am Reichstarifvertrag beteiligten Arbeitgebervecbände: 
Arbeitgeberverband der Papier verarbeitenden Industriellen. 
Der 1. Vorsitzende: Der Syndikus: 
Paul Ashelm. Dr. Feldgen. 
Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter Deutschlands. 
Haueisen.
	        
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