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bedingt erforderlich von der Arbeit weg oder ist er zur Fort—
setzung der Arbeit durch sein Verschulden nicht imstande, so
verliert er jeden Anspruch auf Entschädigung für versäumte
Zeit.
16. Das Reinigen von Maschinen, das über das bisherige
Maß der regelmäßigen Reinigung hinausgeht, wird an Akkord—
arbeiter und Akkordarbeiterinnen bezahlt.
17. Für Stücklohnarbeitnehmer ist ein Zeitlohn zu ver—
einbaren, der dem durchschnittlich erzielten Stücklohn abzüglich
10 Prozent entspricht. Der vereinbarte Zeitlohn findet An—
wendung bei Berechnung des Ueberstundenzuschlages. Auf
diesen Zeitlohn hat bei vorübergehender Beschäftigung im
Stundenlohn nur derjenige Akkordarbeitnehmer Anspruch der
mindestens zwei Drittel der Wochenarbeitszeit im Stücklohn
gearbeitet hat. Bleibt er unter dieser Grenze, so wird die vor—
übergehende Zeitlohnarbeit nach dem tariflichen Stundenlohn
(Grundlohn) bezahlt.
18. Die Lohnzahlung findet, wo nicht örtlich bisher andere
Auszahlungstage oder laͤngere Lohnperioden üblich waren, in
der Regel wöchentlich Freitags während der regelmäßigen Ar—
beitszeit statt. Die Abrechnung hat höchstens zwei Tage vor
dem Zahltage zu geschehen.
Dieser Satz besagt, daß, wenn zum Beispiel
dag ist, die Abrechnung mindestens noch den
fassen muß.
19. Kriegsbeschädigten darf lediglich ihrer Renten wegen
kein niedrigerer Lohn gegahlt werden. Für infolge Unfalls,
Krankheit, hohen Alters oder körperlicher Gebrechen in ihrer
beruflichen Tätigkeit behinderte Arbeitnehmer sind im Einver—
nehmen mit der gesetzlichen Vertretung der Arbeiterschaft des
Betriebes besondere Vereinbarungen zulässig.
IV. Grundlage für den Slundenlohnlarij.
Grundlöhne.
20. Die Grundlöhne sind Mindestlöhne und geben dem
Arbeitgeber Anspruch auf normale Arbeitsleistung. Besondere
Leistungen sollen höher entlohnt werden.
21. Bei allen Reichslohntarifverträgen für das deutsche
Buchbindergewerbe usw. erfolgt die Lohnregelung auf Grund
nachstehender Einteilung und prozentualer Staffelung, aus⸗