Anlage 3
Der Reichsarbeitsminister
10716/26
An
die Sozialministerien der Länder
Berlin NW 40, den 24. August 1926
Scharnhorststr. 35
—
Betrifft: Arbeitsbeschaffung und Aberstunden
Das im Zusammenwirken mit den Ländern von der Reichsregierung aufgestellte Arbeitsbeschaffungs—
programm würde seinen Zweck, die Erwerbslosigkeit zu vermindern, verfehlen, wenn die im Zusammen
hang mit dem Programm ergebende vermehrte Arbeitsgelegenheit durch eine über das übliche Maß
hinausgehende Mehrarbeit der vorhandenen ere aufgesogen werden würde. Ich bitte daher,
dahin zu wirken, daß eine ungesunde Zunahme der Überstunden bermieden wird
Dder Reichsarbeitsminister
Ul B 7153/26
V I36058
In Vertretung
Dr. Geib
— —— — —— 3*
Berlin NWA4Oo, den 9. November 1926
Scharnhorststr 35
An
die Sozialministerien der Länder
Betrifft: Aberstundenarbeit
In meinem Rundschreiben vom 24. August 1926 — 1V10716/26 habe ich darauf hingewiesen,
daß die Minderung der Erwerbslosigkeit, die mit dem Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichs—
regierung erstrebt wird, nicht exxeicht berden kann, wenn die vermehrte Arbeitsgelegenheit durch Uber—
tunden der vorhandenen Belegschaft aufgesogen wird. Ich habe daher gebeten, einer ungesunden Zu—
nahme der Überstunden entgegenzuwirken.
Eine fühlbare Entlastung des Arbeitsmarkts wird jedoch nur erreicht werden, wenn auch jede andere
Arbeitsgelegenheit außerhalb des Arbeitsbeschaffungsprogramms zugunsten der Erwerbslosen ausgenutzt
und Aberstundenarbeit allgemein nur in dem unbedingt notwendigen Maße ausgefuührt wird. Sicherlich
ist die Aberarbeit nicht ganz vermeidbar, und zur Bewältigung eines ganz vorübergehenden Arbeits
bedarfs wird dem Arbeitgeber die Einftellung neuer Arbeitskräfte micht zugemutet werden önnen
Allein in zahlreichen Fällen hat die zu erledigende Mehrarbeit einen so großen Umfang und ist vor—
aussichtlich von so langer Dauer, daß es nicht gerechtfertigt wäre, sie als Uberstundenarbeit ausführen
zu lassen. Auch in Fällen, in denen es sich um einen zwar vorübergehenden, aber zu bestimmten Tagen
vorauszusehenden Mehrarbeitsbedarf handelt, wird zu prüfen sein, ob ihm nicht durch Einstellung von
Aushilfskräften für diese Tage oder durch Beschäftigung einer vermehrten Arbeitnehmerzahl derart, daß
Mehrarbeit zu bestimmten Seiten eine Minderarbeit zu anderen Seiten entspricht, begeagnet werden
aͤnn.
Ich bitte daher ergebenst, die Gewerbe und Bergaufsichtsbeamten anzuweisen, bei der Bewilligung
von Arbeitszeitherlängerungen mit äußerster Vorsicht vorzugehen und bei der Prüfung, ob solche daus
allgemeinen wirtschaftlichen Gründen geboten« sind (F6 der Arbeitszeitverordnung), die gegenwärtige
ungünstige Lage des Arbeitsmarkts mil zu berücksicht gen. Daß die obersten Landesbehörden, soweit sie
selbst für die Bewilligungen zuständig sind, die Rücksicht auf die Arbeitslosigkeit nicht außer acht lassen
werden, darf ich als selbstverständlich voraussetzen.
Besondere Aufmerksamkeit ist in diesem Zusammenhang denjenigen Arbeitsgelegenheiten zuzuwenden,
die, abgesehen vom Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung, durch Maßnahmen der effent—
lichen Hand geschaffen werden. Uberstundenarbeit muß vor allem bei Regiearbeiten, aber auch bei allen
Vergebungen öffentlicher Stellen ausgeschlossen werden, soweit nicht technische oder organtsatorssche
Grunde ausnahmsweise entgegenstehen. Neue Arbeitskräfte dürfen nur durch Vermittlung der Arbeits
nachweise beschafft werden. Hierbe wird es sich ermöalichen lassen, insbesondere auch Atere Arbeils
kräfte einzustellen.
Im Einvernehmen mit, dem Herrn Reichswirtschaftsminister bitte ich daher ferner ergebenst, auf die
staatlichen und sonstigen öffentlichen Beschaͤffungsstellen Ihres Landes in diesem Sinne inzuwirken.
Dr. Brauns