fullscreen: Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung

Anlage 3 
Der Reichsarbeitsminister 
10716/26 
An 
die Sozialministerien der Länder 
Berlin NW 40, den 24. August 1926 
Scharnhorststr. 35 
— 
Betrifft: Arbeitsbeschaffung und Aberstunden 
Das im Zusammenwirken mit den Ländern von der Reichsregierung aufgestellte Arbeitsbeschaffungs— 
programm würde seinen Zweck, die Erwerbslosigkeit zu vermindern, verfehlen, wenn die im Zusammen 
hang mit dem Programm ergebende vermehrte Arbeitsgelegenheit durch eine über das übliche Maß 
hinausgehende Mehrarbeit der vorhandenen ere aufgesogen werden würde. Ich bitte daher, 
dahin zu wirken, daß eine ungesunde Zunahme der Überstunden bermieden wird 
Dder Reichsarbeitsminister 
Ul B 7153/26 
V I36058 
In Vertretung 
Dr. Geib 
— —— — —— 3* 
Berlin NWA4Oo, den 9. November 1926 
Scharnhorststr 35 
An 
die Sozialministerien der Länder 
Betrifft: Aberstundenarbeit 
In meinem Rundschreiben vom 24. August 1926 — 1V10716/26 habe ich darauf hingewiesen, 
daß die Minderung der Erwerbslosigkeit, die mit dem Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichs— 
regierung erstrebt wird, nicht exxeicht berden kann, wenn die vermehrte Arbeitsgelegenheit durch Uber— 
tunden der vorhandenen Belegschaft aufgesogen wird. Ich habe daher gebeten, einer ungesunden Zu— 
nahme der Überstunden entgegenzuwirken. 
Eine fühlbare Entlastung des Arbeitsmarkts wird jedoch nur erreicht werden, wenn auch jede andere 
Arbeitsgelegenheit außerhalb des Arbeitsbeschaffungsprogramms zugunsten der Erwerbslosen ausgenutzt 
und Aberstundenarbeit allgemein nur in dem unbedingt notwendigen Maße ausgefuührt wird. Sicherlich 
ist die Aberarbeit nicht ganz vermeidbar, und zur Bewältigung eines ganz vorübergehenden Arbeits 
bedarfs wird dem Arbeitgeber die Einftellung neuer Arbeitskräfte micht zugemutet werden önnen 
Allein in zahlreichen Fällen hat die zu erledigende Mehrarbeit einen so großen Umfang und ist vor— 
aussichtlich von so langer Dauer, daß es nicht gerechtfertigt wäre, sie als Uberstundenarbeit ausführen 
zu lassen. Auch in Fällen, in denen es sich um einen zwar vorübergehenden, aber zu bestimmten Tagen 
vorauszusehenden Mehrarbeitsbedarf handelt, wird zu prüfen sein, ob ihm nicht durch Einstellung von 
Aushilfskräften für diese Tage oder durch Beschäftigung einer vermehrten Arbeitnehmerzahl derart, daß 
Mehrarbeit zu bestimmten Seiten eine Minderarbeit zu anderen Seiten entspricht, begeagnet werden 
aͤnn. 
Ich bitte daher ergebenst, die Gewerbe und Bergaufsichtsbeamten anzuweisen, bei der Bewilligung 
von Arbeitszeitherlängerungen mit äußerster Vorsicht vorzugehen und bei der Prüfung, ob solche daus 
allgemeinen wirtschaftlichen Gründen geboten« sind (F6 der Arbeitszeitverordnung), die gegenwärtige 
ungünstige Lage des Arbeitsmarkts mil zu berücksicht gen. Daß die obersten Landesbehörden, soweit sie 
selbst für die Bewilligungen zuständig sind, die Rücksicht auf die Arbeitslosigkeit nicht außer acht lassen 
werden, darf ich als selbstverständlich voraussetzen. 
Besondere Aufmerksamkeit ist in diesem Zusammenhang denjenigen Arbeitsgelegenheiten zuzuwenden, 
die, abgesehen vom Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung, durch Maßnahmen der effent— 
lichen Hand geschaffen werden. Uberstundenarbeit muß vor allem bei Regiearbeiten, aber auch bei allen 
Vergebungen öffentlicher Stellen ausgeschlossen werden, soweit nicht technische oder organtsatorssche 
Grunde ausnahmsweise entgegenstehen. Neue Arbeitskräfte dürfen nur durch Vermittlung der Arbeits 
nachweise beschafft werden. Hierbe wird es sich ermöalichen lassen, insbesondere auch Atere Arbeils 
kräfte einzustellen. 
Im Einvernehmen mit, dem Herrn Reichswirtschaftsminister bitte ich daher ferner ergebenst, auf die 
staatlichen und sonstigen öffentlichen Beschaͤffungsstellen Ihres Landes in diesem Sinne inzuwirken. 
Dr. Brauns
	        
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