Object: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 289 
ble Geldbesitzer und die Staatsregierungen Vortheilhaft. Leider aber kommen 
solchen Anlässen große Mißbräuche vor. Es werden dabei nur zu oft 
bersi àrtrieben hohe Zinsen gefordert, was dann leicht zur Enteignung des 
1 Mdeten Grundbesitzers oder zu einer traurigen Abhängigkeit desselben 
şelnem Gläubiger führt. 
Ç Ganz besonders war das Königreich Italien in den letzten Jahren der 
Ņuplatz derartiger Uebelstände. Die darüber veröffentlichten statistischen 
dun )Cliun 9 en weisen zum Theil ganz unglaublich kleine Steuerverschul- 
tóT! bisweilen von wenigen Lire, deren Nichtzahlung die öffentliche 
so J* Un9 _ ber betreffenden Grundstücke zur Folge hatte. Gegen die Leiden 
to ä / mer Steuerträger können Bodencreditanstalten natürlich keine Hilfe ge- 
größ ņ- Die Gewährung von Hypothekarcredit kann nur da, wo es sich um 
der Summen handelt, Platz greifen, sowohl wegen der bedeutenden mit 
Underb^^.""?.^ ^ Grundbücher verbundenen Kosten, als auch wegen der 
über?Enißmäßigen Mühe, die es den betreffenden Anstalten verursacht, sich 
dop îê ^age zahlreicher kleiner Creditbewerber, mit denen doch nur Geschäfte 
solch/f^ger Bedeutung abgeschlossen werden können, zu informimi. Für 
credit * fianbtt5irte iann nur ber genossenschaftlich organisirte Personal- 
r Endlage der solidarischen Haftung sämtlicher Mitglieder der 
'ienschaften gewährt wird, Hilfe bringen. 
ben in welchen der Credit zum Behufe der Erfüllung von 
gestgş'âllungen der Landwirte gegen den Staat, die Gemeinden u. dgl. zu- 
haņdx/ņ fließt natürlich der Landwirtschaft kein Kapital zu, sondern 
^elle/ eŽ selbstverständlich einzig und allein darum, daß derselben Hilfs- 
4 m wöglichst wenig nachtheiliger Weise entzogen werden. 
' endlich die zur Zahlung anderer Schuldforderungen eingegangenen 
$ 
b ° n Mil s° ycyuicii uic weiujummcn, weiche zur Befriedigung 
Nöthigen stUbern Ņnspruchsberechtigten oder zur Beschaffung der 
èU sà '""el zu Landankäufen entliehen werden. Der Gesamtbetrag der 
^îvecken aufgenommenen Gelder ist je nach der Beschaffenheit des 
füglich ņach dem Maße von Freiheit, welches die verschiedenen Länder 
in Veräußerung von Grund und Boden qewähren, sehr verschieden. 
^dflicku á unoerer ^chmoforoerungen eingegangenen 
don ^îahm gehören die Geldsummen, welche zur Befriedigung 
^ ļg \ CI Veräußerung von Grund und Boden gewähren, sehr verschieden. 
M Ķjņt, ^"l)rhundert hat in Europa infolge der gleichen Erbtheilung unter 
feitet f ben Geschwistern und den übrigen Verwandten sowie der immer 
Men ^^schreitenden schrankenlosen Freiheit des Handels mit Grund und 
fui' 0 ^^schuldung aus solchen Gründen ungemein zugenommen. Leider 
Men u? bw zu solchen Zwecken gemachten Schulden dem Grund und 
Mit ber Landwirtschaft kein Kapital zu. Sie bewirken vielmehr, daß 
Mt Qj ie . rrtsl ben Gläubigern zufließt. Das Resultat solcher Anlehen besteht 
barin, daß ein oder mehrere Eigenthümer an die Stelle eines 
à">Pfk, BolkSwirtschastSlrhrk. ¡g
	        
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