11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 289
ble Geldbesitzer und die Staatsregierungen Vortheilhaft. Leider aber kommen
solchen Anlässen große Mißbräuche vor. Es werden dabei nur zu oft
bersi àrtrieben hohe Zinsen gefordert, was dann leicht zur Enteignung des
1 Mdeten Grundbesitzers oder zu einer traurigen Abhängigkeit desselben
şelnem Gläubiger führt.
Ç Ganz besonders war das Königreich Italien in den letzten Jahren der
Ņuplatz derartiger Uebelstände. Die darüber veröffentlichten statistischen
dun )Cliun 9 en weisen zum Theil ganz unglaublich kleine Steuerverschul-
tóT! bisweilen von wenigen Lire, deren Nichtzahlung die öffentliche
so J* Un9 _ ber betreffenden Grundstücke zur Folge hatte. Gegen die Leiden
to ä / mer Steuerträger können Bodencreditanstalten natürlich keine Hilfe ge-
größ ņ- Die Gewährung von Hypothekarcredit kann nur da, wo es sich um
der Summen handelt, Platz greifen, sowohl wegen der bedeutenden mit
Underb^^.""?.^ ^ Grundbücher verbundenen Kosten, als auch wegen der
über?Enißmäßigen Mühe, die es den betreffenden Anstalten verursacht, sich
dop îê ^age zahlreicher kleiner Creditbewerber, mit denen doch nur Geschäfte
solch/f^ger Bedeutung abgeschlossen werden können, zu informimi. Für
credit * fianbtt5irte iann nur ber genossenschaftlich organisirte Personal-
r Endlage der solidarischen Haftung sämtlicher Mitglieder der
'ienschaften gewährt wird, Hilfe bringen.
ben in welchen der Credit zum Behufe der Erfüllung von
gestgş'âllungen der Landwirte gegen den Staat, die Gemeinden u. dgl. zu-
haņdx/ņ fließt natürlich der Landwirtschaft kein Kapital zu, sondern
^elle/ eŽ selbstverständlich einzig und allein darum, daß derselben Hilfs-
4 m wöglichst wenig nachtheiliger Weise entzogen werden.
' endlich die zur Zahlung anderer Schuldforderungen eingegangenen
$
b ° n Mil s° ycyuicii uic weiujummcn, weiche zur Befriedigung
Nöthigen stUbern Ņnspruchsberechtigten oder zur Beschaffung der
èU sà '""el zu Landankäufen entliehen werden. Der Gesamtbetrag der
^îvecken aufgenommenen Gelder ist je nach der Beschaffenheit des
füglich ņach dem Maße von Freiheit, welches die verschiedenen Länder
in Veräußerung von Grund und Boden qewähren, sehr verschieden.
^dflicku á unoerer ^chmoforoerungen eingegangenen
don ^îahm gehören die Geldsummen, welche zur Befriedigung
^ ļg \ CI Veräußerung von Grund und Boden gewähren, sehr verschieden.
M Ķjņt, ^"l)rhundert hat in Europa infolge der gleichen Erbtheilung unter
feitet f ben Geschwistern und den übrigen Verwandten sowie der immer
Men ^^schreitenden schrankenlosen Freiheit des Handels mit Grund und
fui' 0 ^^schuldung aus solchen Gründen ungemein zugenommen. Leider
Men u? bw zu solchen Zwecken gemachten Schulden dem Grund und
Mit ber Landwirtschaft kein Kapital zu. Sie bewirken vielmehr, daß
Mt Qj ie . rrtsl ben Gläubigern zufließt. Das Resultat solcher Anlehen besteht
barin, daß ein oder mehrere Eigenthümer an die Stelle eines
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