8
814. Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Die Vertragsparteien der Arbeitnehmer werden beim Reichs—
arbeitsministerium den Antrag stellen, diesen Tarifvertrag für
allgemein verbindlich zu erklären. Die Vertragspartei der Arbeit—
geber wird hiergegen keine Einwendungen erheben.
Berlin, den 6. Februar 1929.
Verband Berliner Buchbinderei-⸗Besitzer:
Erwin Hollmann. D.r. Köther.
Sesamtverband Deutscher Angestellten⸗Gewerkschaften
Deutschnationaler Verband der weiblichen
Handlungs-Gehilfen-⸗Verband. Handels- u. Bürdangestellten e. V.
Hensel. Gau Berlin⸗Brandenburg:
Lisa Eisenbraun.
Zentralverband der Angestellten:
Gottfurcht. Dr. Kucharski.
Sewerkschaftsbund der Angestellten:
Gaugeschäftsstelle Berlin:
Kahlen. Viehweg.