Full text: Tarifvertrag für die kaufmännischen Angestellten in den Berliner Buchbindereien

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814. Allgemeinverbindlichkeitserklärung. 
Die Vertragsparteien der Arbeitnehmer werden beim Reichs— 
arbeitsministerium den Antrag stellen, diesen Tarifvertrag für 
allgemein verbindlich zu erklären. Die Vertragspartei der Arbeit— 
geber wird hiergegen keine Einwendungen erheben. 
Berlin, den 6. Februar 1929. 
Verband Berliner Buchbinderei-⸗Besitzer: 
Erwin Hollmann. D.r. Köther. 
Sesamtverband Deutscher Angestellten⸗Gewerkschaften 
Deutschnationaler Verband der weiblichen 
Handlungs-Gehilfen-⸗Verband. Handels- u. Bürdangestellten e. V. 
Hensel. Gau Berlin⸗Brandenburg: 
Lisa Eisenbraun. 
Zentralverband der Angestellten: 
Gottfurcht. Dr. Kucharski. 
Sewerkschaftsbund der Angestellten: 
Gaugeschäftsstelle Berlin: 
Kahlen. Viehweg.
	        
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