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Die Bodenreform im Lichte des Freihandels.
welche in Stamms „Allwohlsbund“ gedruckt ist, meine Ansicht
dahin ausgesprochen, daß das Gemeinwesen die Grundrente
herabsetzen könne.
Nunmehr habe ich die Überzeugung gewonnen, daß das
Gemeinwesen von den Besitzern des Bodens in gerechten
Zuständen nur für die natürliche Leistung der Naturkräfte,
wie sie in dem Boden sich äußern, einen Entgelt fordern
kann: „die naturale Grundrente“, daß es aber auch diese ohne
Ausnahme von allen Besitzern fordern muß. Die heutige
„Lage“ ist wesentlich Produkt der wirtschaftlichen und sozialen
Zustände und wird, wenn überall Wohlhabenheit und überall
Verkehr, verschwinden.
Wo der Boden in den Besitz einzelner übergegangen, da
kann von dem, der ihn haben will, jeder Entgelt gefordert
werden, da der Boden immer seltener zu haben ist. Dazu
kommt die Ansammlung der großen Vermögen in wenigen Händen,
welches um Rente wirbt. Es kann sogar soviel gefordert
werden, daß der ganze Arbeitslohn geraubt wird.
Die Grundrente kann außerdem nur steigen in einem iso
lierten Staate, der durch Zölle gleichsam abgeschlossen ist.
Da ich aber stets und zuerst Freihändler war, so ist es mir
doppelt unmöglich, an eine steigende Grundrente zu glauben.
Da ich nur aphoristische Gedanken auf das Papier werfe,
so deute ich nun den Weg an.
Meiner Überzeugung gemäß muß der Staat den Grundbesitzern
ermöglichen, die „Monopolgrundrente“, wie sie sich in höheren
Kaufpreisen und Hypothekenverschuldungen heute zeigt, ab
zulösen, dadurch, daß er die Hypothekargläubiger zwingt, ihr
Kapital unkündbar und amortisierbar zu überlassen. Die
Grundbesitzer lösen ab durch die Vermittelung der Staats
banken , wobei ihnen der fallende Zinsfuß auch noch zugute
' kommt. Wer nicht ablösen wollte, ist dem Staate verschuldet,
da der Grundkredit verstaatlicht wird, der bei einer gewissen
Höhe der Verschuldung das Vorkaufsrecht hat. Der Staat
kommt so allmählich in größeren Besitz. Wann er Verpächter
allen Gebietes sein wird, ist nicht zu sagen. Für Ankauf
im ganzen bin ich nicht, im Gegenteil will ich mehr freie
und weniger belastete Eigentümer.
Doch auch, wenn der Staat alles Ackerland ankaufte —
Bergwerke, Wälder, Wiesen, Weiden, Flüsse, muß er auf
diese Weise erwerben, da sie über die Arbeit der Natur hin
aus nichts oder wenig abwerfen —, so wird die heutige
„Monopolgrundrente“ fallen müssen.
Es wird nur die „Naturalgrundrente“ übrigbleiben. Was
über die Leistung der Naturkräfte gewonnen wird, ist lediglich
menschlicher Arbeit und der Verwendung von Kapital zu ver
danken. Was also mehr auf dem Acker erzeugt wird, gehört