326 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Die Arbeitsteilung ist eine und vielleicht die wichtigste Erscheinung des gesellschaft-
lichen Lebens, sie trennt und verknüpft die Menschen politisch, geistig, wirtschaftlich und
zwar in dem Maße, wie die Kultur steigt, die gesellschaftlichen Körper größer und ver—
schlungener werden. Die Stämme roher, primitiver Menschen zeigen wenig körperliche
und geistige Verschiedenheit; jeder lebt, nährt sich wie der andere, stellt seine Kleider
und Geräte wie der andere her; auch der Häuptling führt alle die kleinen Verrichtungen
für seinen eigenen Bedarf aus wie der letzte Stammesgenosse; selbst Mann und Frau
unterscheiden sich nicht viel in ihrer wirtschaftlichen Lebensfürsorge, so lange jedes auf
sich angewiesen ist. Sobald nun zu gewissen Arbeiten mehrere zusammentreten, sei es
der Geselligkeit, sei es der Größe und Krafterfordernis der Aufgaben wegen, entsteht
eine gewisse Vergesellschaftung; die Sippen in ihrer Thätigkeit, auch die Familien, später
Nachbarn und Arbeitsgenossenschaften, die ältere Kriegsverfassung, manche Arbeiten, die
mit der Feldgemeinschaft sich ergeben, führen zu solcher Gemeinschaft der Arbeit; Bücher
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nur die Gemeinsamkeit der gleichen, oft im Rhythmus verrichteten Arbeit, die nicht
Aifferenziert, meist nur vorübergehend die Menschen in Beschlag nimmt. Sobald aber
einer befiehlt, die anderen gehorchen, sobald die Frau den Hackbau treibt, der Mann
jagt, sobald ein Teil der Männer Eisen schmilzt und Geräte fertigt, der andere den
Acker baut, sind die Anfänge der Arbeitsteilung und eine höhere Form der Organisterung
der gesellschaftlichen Gruppen vorhanden.
Alle Arbeitsteilung knüpft an gewisse geistige, moralische, kriegerische, technische
Fortschritte an. Aber nicht jeder solche Fortschritt erzeugt sfofort Arbeitsteilung. Die
meisten Verbesserungen menschlichen Thuns, menschlicher Arbeitsmethoden fügen sich
zunächst in die hergebrachte Lebensweise der betreffenden so ein, daß sie zu einer zeit—
weise geübten Funktion ihres täglichen Lebens und Treibens werden. Das Feuer, die
Werkzeuge, die Tierzähmung, die Künste des Kochens, Spinnens und Webens sind
Jahrtausende lang von allen oder den meisten Gliedern unzähliger Stämme so ausgeübt
worden, ohne zu einer Arbeitsteilung Anlaß zu geben. Jahrhunderte lang war der
römische Bauer zugleich Soldat, der römische Großgrundbesitzer nebenher Priester, Jurist,
Offizier und Kaufmann. Die ausgebildete Haus- und Eigenwirtschaft der indogermanischen
und semitischen Völker umfaßte lange Ackerbau, Viehzucht und gewerbliche Künste aller
Art, wie heute noch die der norwegischen und anderer isolierter Bauern. Bis in die
Begenwart bleibt überall ein Teil alles wirtschaftlichen und Kulturfortschrittes auf das
Ziel gerichtet, in den Thätigkeitskreis der Individuen und Familien so weitere Einzel—
heiten und Verbesserungen einzufügen, die mit der bestehenden Lebensweise sich vertragen.
Die Arbeitsteilung setzt erst da ein, wo ein Teilstück einer Lebenssphäre so anwächst,
daß es nicht mehr Glied derselben bleiben kann, daß es seinen eigenen Mann fordert,
wo die Einsfügung neuer Operationen und Thätigkeiten ins hergebrachte Leben nicht
geht, zu schlechte Resultate liefert, wo man für die neue Thätigkeit einen freiwilligen
oder erzwungenen Vertreter und eine ernährende Lebenssftellung für ihn findet oder eine
solche schaffen kann. Das Leben derer, für die der arbeitsteilig Fungierende nun eine
Arbeit übernimmt, wird meist nicht allzuviel verändert, es wird nur an einzelnen
Punkten entlastet. Aber der, welcher den Teilinhalt nun zu seiner Lebensaufgabe macht,
muß seine Lebensweise gänzlich umgestalten. Zwar muß auch er für seine und seiner
Familie Wirtschaft und Lebenszwecke eine gewisse Zeit und Kraft behalten, denn gewisse
unveräußerliche Eigenzwecke kann niemand aufgeben, aber sie werden eingeschränkt, müssen
sich mit seiner neuen Thätigkeit für andere vertragen.
Jeder Fortschritt der Arbeitsteilung verläuft so in Kompromissen zwischen dem
Alten und dem Neuen, zwischen der bisherigen Vielseitigkeit der Arbeit und der
Specialisierung. Was früher allgemein und selbstverständlich in der Wirtschaftsführung
der Familie, der Gemeinde, einer Unternehmung verbunden war, ist nun eine getrennte
Funktion von zweien oder mehreren, und wenn sich diese Scheidung eingelebt hat, so
erscheint sie nun von diesem Standpunkte als etwas, dessen Verbindung, wo sie noch
besteht, überrascht, als rückständig erscheint. Und doch hatte die ältere Berbindung oft