Setrennte Auszahlung eines Unterftübungsteils an
Dritte, die als Barauszahlung zufjammen mit der
allgemeinen Unterftüßungszahlung gefchieht, wird
von der Zahlitelle in der fonft üblichen Weifje be:
wirkt. Uebermeifungszahlungen und Barzahlungen
an Dritte, die getrennt von der allgemeinen Aus-
zahlung an den Zahltagen erfolgen, find durch die
Kaffe zu bewirken. Au diefem Zwede Jondert die
Redhnungsftelle nach Beurkundung der Zahllifte die
Bahlbagen, auf Grund deren die Auszahlung an
Dritte erfolgen foll, aus und leitet dieje der Kaffe
zu. Die Kaffe hat die an Dritte zu keiftenden Zahlun-
gen in einer befonderen Lifte zujammenzuftellen. So-
meit die Beträge in bar geleiftet merden, hat die
Quittungsleiftung durch den Empfänger auf der Lifte
zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung im Nebermeifungs»
wege, fo ijt die Geldübermweijung durch Angabe des
Tages fowie der Nummer des Nebermeifungsbhe-
trages oder Pofticheks durch die zuftändigen Kaffen-
fräfte (möglichtt 2 Unterfchriften) auf der Zahllifte
zu befcheinigen. Auf dem Zahlbogen ift Jowohl die
Barauszahlung als auch die Nebermeifhung an Dritte
zu vermerfen.
Bei Auszahlung auf Wanderfcheine ijt außer
der Quittung im Wanderjhein die Quittung des
YUrbeitslofen auf der oben unter INC84 vor:
gefchriebenen Zahlungsanweifung feftzuhalten.
B. Nachprüfung der Aus- HB. Nach erfolgter Auszahlung find f[ämtliche Zahlbogen,
sahlungen deren Auszahlungsbeträge auf den Zahlliften befonders
Fenntlichy gemacht worden find (val. oben unter IV, 5)
durch an der Auszahlung und Ausredhnung nicht be:
teiligte Perfonen auf die richtige Berechnung der Abzüge
hefonders nachzuprüfen.
Darüber hinaus it planmäßig eine der Größe des
Amts angemeffene Zahl von Zahlbogen und Zahlliften
daraufhin nachzuprüfen, ob die Bahlliften rechnerifch
richtig find und die erforderlichen Bermerke und Unter:
[Oriften tragen, ob die Auszahlungsbeträge der Zahlliften
mit Denen der Zahlbogen und diefe miederum mit den
Auszahlungsanordnungen und den Aktenverfügungen
übereinftimmen (fingierte Unterftübungsfälle). Ferner
ift die Nachprüfung daraufhin zu erftreden, ob die Zahl:
bogen mit den Empfangsbefcdheinigungen fowie mit den
erforderlidhen Handzeichen verjehen und ob die Wochen:
beiträge auf der Auszahlungsanordnung nach dem Bahl-
5o0en auch richtig berechnet find.
Beanftandungen find unverzüglich dem Vorfikenden
mitzuteilen. Im übrigen ift Sorge zu tragen, daß die
HZahlliften baldmöglichtt der Kaffe und die Zahlbogen und
AUiten wieder der Verficherung zugänglich gemacht merden
Die Mehrzahl der Arbeitsämter kann ihre Aufgaben nur
unter 3Zubilfenabme von Außenitellen erledigen. Die Be-
VY. Hukenifellen.