Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

Arbeitsamt ........ 
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zine Sikung des Spruchausfchuffes ftatt, zu weldher Sie als — Arbeitgeber — Arbeitnehmer — 
Beifiger geladen werden. 
Gründe der Verhinderung, zu denen auch folde nad 8 183 ABABS.*) gehören, bitte id 
mitzuteilen, damit ein anderer Beiliger noch rechtzeitig gelaben werden kann. 
Die Tagesordnung {ft rücfeitig angegeben. 
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1) 8183 UBADVGS. lautet: „Bon der Mitwirkung bei der Entjheidung über einen Unterftügungsantrag ift ausge[dloflen 
1. wer felbft die Unterftüßgung beantragt hat, 
2, wer dem Antragfteller erfakßpflichtig ift, 
3. wer mit dem Antragiteller verheiratet {ft — oder gewefen ft, 
4. wer mit dem Antragiteller in gerader Linie vermandt oder verfhwägert oder in der Seitenlinie im zweiten 
oder dritten Grade verwandt oder im zweiten Grade verfhwägert ft, 
5. wer in der Sache als Bevollmächtigter oder Beiftand des Antragftellers zugezogen oder als fein gefeBlicher 
Bertreter aufzutreten berechtigt tft oder gewefen ft, 
5. wer in der Sache als Zeuge oder Sachverftändiger vernommen worden ft, 
7. wer als Mitglied des Sprudhausf{dhuffes oder einer Sprucfammer bei einer früheren EniYhHeidung über den 
Antrag mitgewirkt hat.“ 
Unlage 17 
AV 16 (Din A4) 
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