Object: Die Landwirtschafts-Genossenschaften Sowjet-Rußlands

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35 Millionen staatlicher Bankkredit, hauptsächlich kurzfristiger. 
Der „Selskosojus“ selbst hatte bei seiner Gründung im Herbst 
1921 nur ein Eigenkapital von ganzen 22 000 Rubeln, dazu ein 
Aktienkapital von 10 000 Rubeln. Die landwirtschaftlichen Ge 
nossenschaftsverbände haben ebenfalls mit recht bescheidenen 
Geldmitteln begonnen. Am 1. Januar 1924 betrug jedoch die 
Summe der Bilanzziffern aller lokalen Verbände bereits 
101250 000 Rubel, und der „Selskosojus“ hatte am 1. April 1924 
eine Bilanzziffer von 33 101 000 Rubel aufzuweisen. Hierbei ist in 
Betracht zu ziehen, daß die Bauernwirtschaften Sowjet-Rußlands 
während des Bürgerkrieges und hauptsächlich durch die fremd 
ländischen Interventionskriege und die Blockade außerordentlich 
gelitten haben und finanziell ruiniert worden sind, daß sie also 
nicht in der Lage waren, ihren landwirtschaftlichen Genossen 
schaften genügend große Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Aus 
diesem Grunde müssen bei dei\ Geldversorgung der landwirt 
schaftlichen Genossenschaften noch für lange Zeit Staatskredite 
in Betracht gezogen werden. Für die aufsteigende Tendenz in der 
finanziellen Entwicklung der landwirtschaftlichen Genossenschaf 
ten spricht unwiderleglich die Tatsache, daß 1922 das Betriebs 
kapital auf das 5fache, 1923 auf das 8,5fache gestiegen war. 
Von großer Bedeutung für die Beurteilung der Finanzen der 
landwirtschaftlichen Genossenschaften ist die Haftung sämt 
licher Genossenschaftsmitglieder für die Verpflichtungen ihrer 
Genossenschaften. Diese Haftpflicht erweitert natürlich bedeutend 
die Kreditbasis der Genossenschaften. 
Das Kreditsystem und 42 besondere Kredit 
gesellschaften 
Ein ausgedehnter, fein organisierter Apparat sorgt für die Zu 
führung der Geldmittel an die Genossenschaften. Hierzu gibt Ge 
nosse Sewrjuk in Moskau folgende Darstellung: Das Organisa 
tionssystem, mit dessen Hilfe die Finanzierung der bäuerlichen 
Kreditgenossenschaften verwirklicht wird, besteht aus einem Netz 
landwirtschaftlicher Kreditgesellschaften, Agrarbanken und der 
Landwirtschaftlichen Zentralbank der Sowjetunion. 
Die landwirtschaftlichen Kreditgesellschaften entstanden auf 
Grund des Gesetzes vom 21. Dezember 1922. Es sind dies ge 
mischte Aktiengesellschaften vom Banktypus, in denen das staat 
liche Kapital vorherrscht. Ihre Eigentümlichkeit besteht darin, daß 
außer dem Grundanteil (in der Höhe von 100 Goldrubel) das Grund 
kapital aus sogenannten Bauernanteilen (in der Höhe von 5 bis 
10 Goldrubel) besteht. Der Hauptzweck der Bauernanteile ist der, 
die Bauernbevölkerung selbst zum Ausbau der Kreditgesell 
schaften heranzuziehen. Darum genießen die Besitzer von Bauern 
anteilen eine Reihe von Begünstigungen: Recht auf Stundung bei
	        
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