Full text: Niederlande

5.0 
B ez eichnung d er Waren 
Z Zoll 
B ez eichnung der Waren 
iz, 
7 
F; 
GES RRR 
Buchstaben D, Nr. 2a, genannten Erzeugnisse 
und Substanzen, ist von den in dieser Position 
genannten Erzeugnisssen und Substanzen keine 
Verbrauchssteuer zu entrichten. ö 
M w ; 
lichen Vorsichtsmaßregeln, Befreiung von dem 
gemäß dieser Position zu erhebenden Einfuhr- 
[f. tz testet.. zum Gebrauch in der 
tettwwsst [bei der Viehzucht] be- 
timmt; 
Þþ. fi chlornatriumhaltige Erzeugnisse und 
Substanzen, aus denen Chlornatrium 
nicht mit einem Nuyen auszuscheiden ist, 
soweit sie nicht zu Teil I und II dieser 
Position gehören. 
4. Unser Finanzminister kann unter den 
nötigen Bedingungen bestimmen, daß nach 
Teil IIL, Buchstaben A, Nr. 1, dieser Position 
'zollpflichtiges Salz unter die Nr. 2 dieses 
, Teils fallen soll, wenn dieses Salz zu von 
der Abgabe befreitem Gebrauch bestimmt ist, 
[wie er in Artikel 74 des Gesetzes vom 
27. September1892 (Staatsblad Nr. 227)1), zu- 
lezt abgeändert durch das Gesez vom 
1.1. Mai 1993 (Staatsblad Nr. 203)?), er- 
| wähnt sind 
5. Soweit sie nicht zu Teil I oder Il dieser 
Position gehören, sind Karnallit, Bergkieserit, 
Kainit, Tachhydrit, Sylvinit und andre ähn- 
liche, zum Düngen verwendete kalium- und 
magnesiumhaltige Salze (sogenannte Abraum- 
salze) als nicht zu dieser Position gehörig zu 
betrachten, wenn der Kalium- oder Magnesium- 
gehalt mehr als 10 v H. beträgt. 
“ 6. Abweichend von den Bestimmungen des 
Artikel 4 dieses Gesetzes ist hinsichtlich der 
Waren, die sowohl zu einer der Positionen 37 
unit: III, 136 oder 137 gehören, als auch 
R SU :::. 
7. Bei der Einfuhr von Erzeugnissen und 
Substanzen auf oder in Chlornatrium, salz- 
haltigem Wasser oder andren, zu dieser 
Position gehörenden Stoffen, ist, auch für die 
Feststelung des Chlornatriumgehalts als Rein- 
gewicht das Gewicht dieser Stoffe zusammen 
mit den darin vorhandenen Erzeugnissen und 
Substanzen zu betrachten. 
8. Auf Erzeugnisse und Substanzen, die zu 
Teil III, Buchstaben A, Nr. 1 dieser Position 
oder zu Teil 1 oder Il gehören und die aus 
ertzhzu lichem Seth best Ugltrzzenet 
Gesetzes vom 26. August 1822 (Staatsblad 
Nr. 381) anzuwenden, als ob diese Erzeugnisse 
und Substanzen, in jenem Artikel namentlich 
genannt wären. 
1) Hand. Arch. 1892 I S. 1098. 
2) Nicht mitgeteilt. 
1) Hand. Arch. 1905 I S. 260. 
Alphabetisches Verzeichnis der Waren, die unter den in dem Tarif aufgeführten Pofitionen erwähnt sind. 
Erklärung der Hinweise, die in den 
Spalten 2 und 41) erwähnt sind. 
Die unmittelbar hinter jeder Warenart in ge- 
wöhnlichen [arabischen] Ziffern erwähnten Zahlen 
deuten auf die Position hin, zu der die Waren 
gehören. 
Die hinter diese Zahlen gesetzten großgeschrie- 
benen Buchstaben oder römischen Ziffern, ge- 
legentlich durch Beifügung gewöhnlicher [klein- 
geschriebener] Buchstaben oder [arabischer] Ziffern 
ergänzt, geben die Abschnitte der Position an, 
in der die Waren genannt sind. 
Zum Beispiel: 121. II. A. bezeichnet: Posi- 
tion 121, Abschnitt IL, Buchstaben A. 
Wenn eine Ware in einer Sonderbestimmung 
zu einer Position erwähnt ist, wird dies durch 
die hinter die Positionsnummer gesetzten Buch- 
staben Sb. angedeutet. 
Die diesen Buchstaben beigefügten Zahlen und 
Buchstaben weisen auf die Nummer und/oder 
[Nr. der Position 
Abwehr- [Verteidigungs-] 
g L Gz tc tczUzi: 
! -vorrichtungen ....... 
Abzeichen ...... ... ...... 
Abzeichenknöpfe .......... 
Abziehbilder ............. 
Ôh:tit<sure. 
gu, g vennenl .. 
Achjeltücke ..... ...... +. 
Adepten [Balg-] für Photo- 
u zshrvrtt<tumger dis 
gta .:::: 
Rigrettén ...... cov o es s 
Aigrettenhalter........... 
Attentaschen ........::.-- 
Alaun (verpackt oder in 
Tafel- [Tabletten-]Jform) . 
Alauncireifet. e.. cv as 
142. 
122. I. 
122. 
86. 
92. 
69. 
97. Sb. III.1I5. 
Abbrennlampen .......... 
Abdichtringe ........ .. -. 
Abdichtungsmittel ........ 
Abendmahlkelche ......... 
Abendmahlschalen ........ 
Abfall von Fleisch und Speck 
~: von Früchten ........ 
: von Papier.......... 
: von Tabak, Zigarren 
und Zigaretten ........ 
Abraumsalze ............ 
Abschwächungsmittel für 
photographische Zwecke.. 
Abftandimmesser ........... 
=: loptische Instrumente). 
62. 
sd: VI. 
&. Vr. 
99. IV. 
gt Sb. 
20. IV. 
is. Sb. 1. 
71. 
128. III. 
128. IT. 
99. VI. 
33. I. 
23. 
N So im Original.
	        
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