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frau geb. Cracow begründeten zwei Stiftungen. Die eine bezweckt
1) Unterstützung jüdischer und wenn den Juden die Bekleidung öffent
licher Lehrstellen nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. März 1812
wieder eingeräumt werden sollte, auch christlicher Volks- und Elemcntar-
Schullehrer und deren Wittwen und Waisen; die andere 2) Unter
stützung für würdige und bedürftige jüdische Hausväter oder Haus
mütter zu Berlin. Das Kapital beider Stiftungen beträgt zusammen
19,000 Gulden in Oesterreichischen Staats-Papieren. Tcstaments-Exe-
kutoren sind die zeitigen Mitglieder des engern Ausschuffes der „Ge
sellschaft der Freunde", s. d. A.) und die Mimlieder des Vorstandes
der jüdischen Gemeinde; Aufsichtsbehörde das Polizei-Präsidium.
M. Warschauer. nbidMmWS
Banquier zu Berlin begründete bei der. Universität zu Königsberg ein
Stipendium mit 2500 Thlr. in Staatsschuldschcincn. Zwei Studirende,
von denen der eine sich zum mosaischen Glauben bekennen muß, sollen
jährlich jeder mit 50 Thlr. unterstützt werden. Die Verleihung hat
der akademische Senat.
v. Wartenbergsches Stipendium zu Perleberg.
Im 15. Jahrhundert von einem v. Wartenbergschen Unterthanen
zu Uenze der Kirche daselbst in Naturalien (12 Scheffel Roggen und
12 Scheffel Gerste altes Maaß) legirt, und nach der Reformation zu
einem Stipendium bestimmt. Berechtigt sind Mitglieder der v. War
ten ber g schen Familie und demnächst Fremde bürgerlichen Standes
aus 8 Jahre; jene schon auf der Schule und auf der Universität, diese
nur auf Universitäten. Kollator der Senior der v. War tendera^
schen Familie.
Weber sche Schul-Stiftung,
von dem Pfarrer Weber in Kaifenheim <Kochem) herrührend. Ka
pital 300 Thlr.
Weber sche Stiftung zu Berlin. ş
Fabriken-Kommissionsrath Weber (t 1831) vermachte dem Verein zur
Beförderung des Gewerbefleißes in Preußen (s. A.) 10,000 Thlr., deren
Zinsen einen Beitrag zu den Kosten bilden sollten, welche eine zu Iref-
sende Einrichtung zum Unterricht von Lehrlingen und Gesellen oder
Gehülfen der Fabriken und Handwcrkcrei, nach den Ideen Broug
hams, erfordern würde. Er enthielt sich, dem Verein die Art und
-Weise bestimmt vorzuschreiben, wie dieser Zweck zu erreichen sein werde
und wie hiezu die Zinsen von seinem Vermächtnisse angewandt werden
sollten, und beschräà sich blos darauf, denselben dadurch zu veran
ase», mit einer solchen Einrichtung vorzuschreile». die im l'aubc noch
şehlte. Das Kapital bleibt so lange Eigenthum des Vereins, als er
besteht. Sollte derselbe sich auflösen, so geht das Dermächtniß auf den
Magistrat zu Berlin über, um die Zinsen der 10,000 Thlr. in der
angegebenen Art bei der von ihm gestifteten Gewerbeschule zu benutzen.
Sollte diese Schule ebenfalls aufhören, so fällt das Kapital dem Ber-
Vreuß. Landbuch. 49