3. Der Postüberweisungs- und -scheckverkehr.
Der Postscheckverkehr wendet sich an ein weit größeres Publikum als
der Giroverkehr der Reichsbank. Grundsatz ist: Ausgestaltung des Verkehrs
mit einem Minimum von Kosten, so daß weite Kreise sich dieser
Einrichtung auch dann bedienen, wenn es sich nur um Übertragung
kleiner und kleinster Beträge handelt.
Dazu bedarf es einer straffen Organisation und einer möglichst weitgehenden
Mechanisierung. An 19 Orten im Deutschen Reich, bei den
19 Postscheckämtern, werden Konten geführt. Weitgehende Arbeitsteilung
besteht. Die Kontennumerierung, die die Verbuchung
wesentlich erleichtert, wurde eingeführt, lange bevor sie bei den Banken
in Erwägung gezogen worden war. Auch den Nutzen der Buchungsmaschinen
usw. hatten Postscheckämter frühzeitig erkannt.
Hauptaufgabe des Postscheckverkehrs ist, Übertragungen von einem
Konto auf das andere zu bewirken, ohne daß bares Geld in Bewegung
gesetzt wird, Daher die Gebührenpolitik: Für bare Ein- und Auszahlungen
werden Gebühren erhoben; der Überweisungsverkehr dagegen ist gebührenfrei
Einzahlungen (Gutschriften)., Zur Teilnahme am Postscheckverkehr
wird jede Privatperson, Handelsfirma, öffentliche Behörde, juristische
Person oder sonstige Vereinigung oder Anstalt zugelassen. Der auf amtlichem
Vordruck gestellte Antrag wird, unter Angabe des Postscheckamts,
bei dem das Konto eröffnet werden soll, am zweckmäßigsten an das Postamt
des Antragstellers gerichtet, Erfolgt er beim Postscheckamt direkt,
so gibt dieses den Antrag zunächst an die Bestellanstalt des Beitretenden
zur Prüfung, „ob der Antragsteller persönlich zu dem Antrag berechtigt
ist“. Ermittelungen über die Vermögensverhältnisse des Antragstellers
werden nicht vorgenommen, da Kreditgewährung nicht in Frage kommt,
Verfügungen vielmehr nur auf Grund eines vorhandenen Guthabens ausgeführt.
Nach Prüfung des Antrags wird dem Antragsteller ein Konto eröffnet.
Zuvor hat er noch die Stammeinlage zu entrichten, die, um weiten Kreisen
den Beitritt zum Postscheckverkehr zu ermöglichen, auf nur 5 RM festgesetzt
ist. Mit der Stammeinlage zugleich sind noch die Kosten für die
bestellten Vordrucke auf Konto „Neu“ einzuzahlen oder von einem
anderen Postscheckkonto überweisen zu lassen.
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