Jede der vermittelnden Stellen erhält also einen und wenn ein Sonnoder
Feiertag dazwischen liegt, zwei Tage Zinsgewinn. Nur das Zentralinstitut
(Preußische Zentralgenossenschaftskasse) verzichtet hierauf.
Die 2, Ringhauptstelle gibt die Gutschrift an die 2. (empfangende)
Ringstelle (Genossenschaft), die ihrerseits den Betrag dem Empfänger
auf Kon to unverzüglich gutzuschreiben hat, Der Empfänger wird, auch
wenn er kein Konto bei der Genossenschaft besitzt, sofort von dem
Eingang der Überweisung in Kenntnis gesetzt. Bei wiederholten Eingängen
wird die Genossenschaft dem Empfänger die Errichtung eines
Kontos nahelegen.
Neben dem auf brieflichem Wege durchgeführten Überweisungsverkehr
ist für besondere Fälle der Eilüberweisungsverkehr geschaffen
worden. So können eilige Überweisungen telephonisch oder telegraphisch
aufgegeben werden. Jeder Ringhauptstelle bleibt es überlassen, mit ihren
Mitgliedsgenossenschaften die notwendigen Vereinbarungen zur Sicherung
dieses Verkehrs zu treffen (Stichworte u. dgl.). Für Überweisungen
in größeren Beträgen steht nach wie vor der direkte
Weg über die Preußische Zentralgenossenschaftskasse offen, an Stelle des
längere Zeit erfordernden „genossenschaftlichen Giroverkehrs“,
Das Streben der Genossenschaften geht darauf hinaus, einen möglichst
in sich geschlossenen Kreislauf des Zahlungsverkehrs innerhalb der Genossenschaften
auszubauen. In der Propaganda für diesen Verkehr wird
auf die Vorteile hingewiesen, die die Genossenschaften erlangen, wenn
sie Vergütungen von Genossenschaft zu Genossenschaft ausschließlich
unter Benutzung des Deutschen Genossenschafts-Ringes über die Zentralbanken
zur Ausführung bringen; es wird empfohlen, die auf Postscheckkonto
sich ansammelnden Beträge zur Vermeidung von Zinsverlusten
jeweils der zuständigen Zentralbank zu überweisen.
Zwischen der älteren Giroorganisation, dem Giroverband der Dresdner
Bank, die im September 1927 unter Einschaltung der Genossenschaftsabteilungen
der Dresdner Bank in Berlin und Frankfurt a. M. zu
einem wirklichen Gironetz ausgebaut worden ist (Schaffung eines einheitlichen
Überweisungsformulars) und der Girovereinigung der Preußischen
Zentralgenossenschaftskasse ist offiziell eine Querverbindung noch nicht
geschaffen worden. Tatsächlich besteht sie aber insofern, als seitens der
Zentrale der Dresdner Bank bei der Preußenkasse, und umgekehrt, ein
Konto für Verrechnungszwecke unterhalten wird. Insofern besteht für
10